Abitur wiederholen / Abiturprüfung nicht bestanden

Eine nicht-bestandene Abiturprüfung kann nur 1x wiederholt werden, man hat also für das Abitur nur 2 Versuche, heißt es oft. Doch was zählt genau als nicht-bestandene Abiturprüfung? Je nach Bundesland ist das unter anderem:

  • Nichtzulassung zur Abiturprüfung (mündlich oder schriftlich), weil die Mindestanforderungen im Abiturbereich nicht erfüllt wurden oder erfüllt werden können,
  • Rücktritt nach Zulassung zur Abiturprüfung,
  • Nichtteilnahme (Versäumnis), ohne wichtigen Grund, an einem der Prüfungsteile - ganz oder teilweise,
  • Täuschungshandlung in der Prüfung,
  • unzureichende Prüfungsleistungen.

Abgesehen von besonders begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) ist eine zweite Wiederholung gemäß den Regelungen der deutschen Bundesländer aber auch in bestimmten anderen Konstellationen möglich, zum Beispiel durch einen Schulformwechsel, wie es bei einem späteren Nachholen des Abiturs im zweiten Bildungsweg der Fall wäre.

Beispiel Abendgymnasium und Kolleg in Baden-Württemberg:

Die Abendgymnasien-Verordnung in Baden-Württemberg sieht in § 4 (Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Abendgymnasium) Absatz 2 Nummer 5 vor, dass in die Einführungsphase nur aufgenommen wird, wer bei Eintritt nicht bereits zweimal die Nichtzuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erhalten hat, jedoch mit dem Zusatz, dass die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium (§ 8 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg) außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde. Gleiches gilt auch für das Kolleg im Bundesland (KollegVO § 2 Absatz 1 Nummer 5).

Die folgenden KMK-Vereinbarungen sehen ausdrücklich vor, dass nicht zugelassen wird wer die Abiturprüfung bereits 2x nicht bestanden hat:

In den KMK-Vereinbarungen für die gymnasiale Oberstufe, das Abendgymnasium, das Kolleg, die Berufsoberschule und die Fachoberschule finden sich dazu explizit keine Regelungen. Viele Bundesländer haben einen entsprechenden Passus jedoch ihren relevanten Rechtsgrundlagen hinzugefügt.

(Höchst-)Verweildauer

Beim Abitur wiederholen, egal ob "freiwillig" oder nicht, ist darauf zu achten, dass die Höchstverweildauer noch eine Wiederholung zulässt. Diese gilt mitunter nicht nur für einen (zusammenhängenden) Schulbesuch, sondern sie wird je nach Regelung in den Ländern auch bei einem Wechsel der Schulform angerechnet! Zudem ist darauf zu achten, dass man sich innerhalb der vorgeschriebenen Zeit zur Prüfung meldet und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, ansonsten muss die Schule schon vorzeitig verlassen werden.

Beispiel gymnasiale Oberstufe gemäß KMK-Oberstufenvereinbarung (i.d.F. vom 15.02.2018):

Die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt mindestens zwei und höchstens vier Jahre. Sie kann jedoch um den für die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung erforderlichen Mindestzeitraum von einem halben oder einem Jahr überschritten werden.
Wer sich nach dreieinhalbjährigem Besuch der gymnasialen Oberstufe nicht zur Prüfung meldet oder die Zulassungsvoraussetzungen innerhalb dieser Zeit nicht erfüllt hat, muss die Schule verlassen.

Was muss wiederholt werden?

Die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung (wie angesprochen zählt zum Beispiel auch die Nichtzulassung dazu) an der gleichen Schule / Schulform schließt auch die letzten beiden Schulhalbjahre der Qualifikationsphase ein. Bei einer Wiederholung der Abiturprüfung gelten für die Berechnung der Gesamtqualifikation die im Wiederholungsjahr erbrachten Leistungen.

Abitur im Ausland wiederholen / nachholen

Eine weitere Möglichkeit bei bereits zwei nicht bestandenen Abiturprüfungen wäre es, im Ausland eine schulische Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen, die dem deutschen Abitur gleichwertig ist und in der Bundesrepublik auch anerkannt wird (gecheckt werden kann das beispielsweise auf anabin.kmk.org). Österreich und die Schweiz bieten sich aufgrund der Amtssprache deutsch an: das Pendant zum Abitur ist dort die Matura. Wenn man aber eine andere Muttersprache hat oder eine andere Sprache sehr gut spricht, kann sich die Auswahl natürlich auch entsprechend vergößern.

Abiturprüfung anfechten

Wer 1x oder bereits 2x durch die Abiturprüfung durchgefallen ist, kann auch überlegen, ob er sie anfechtet. Zu dem Thema haben wir auf abi-nachholen.de einen eigenen Artikel verfasst.

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Kann oder möchte man das Abitur nicht mehr wiederholen, so kann bei entsprechend ausreichenden Leistungen in allen deutschen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen am Abendgymnasium, Kolleg und der gymnasialen Oberstufe (einschließlich Beruflichem Gymnasium und Nichtschülerabitur) der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden. Mehr dazu und wie anschließend der fachpraktische, berufsbezogene Teil nachgewiesen werden kann, steht auf fachabitur-nachholen.de.

Bestandenes Abitur wiederholen

Ein bestandenes Abitur kann in Deutschland (z.B. zur Notenverbesserung) nicht wiederholt werden. Das gilt auch für einzelne Fächer.

Es schafften aber bereits einige Fälle in die Presse, wo Leute das Abitur, obwohl bereits einmal bestanden, noch einmal gemacht haben. Zum Beispiel ist da der Fall eines Augenarztes aus Düsseldorf, der 37 Jahre nach dem ersten Abitur (Durchschnittsnote 1,8 an einem Gymnasium) für das Zweit-Abi 2013 mit einem gefälschten Lebenslauf - inspiriert durch Dr. Hans Pfeiffer (gespielt von Heinz Rühmann) in der Feuerzangenbowle - an einer Externenprüfung in NRW teilnahm und mit 3,0 bestand. Die Bezirksregierung forderte das neue Abiturzeugnis aber nach dem Bekanntwerden zurück: Artikel auf derwesten.de.