Das Abitur kann auch an beruflichen Gymnasien (zum Beispiel Wirtschaftsgymnasium, Technisches Gymnasium (TG), Ernährungswissenschaftliches Gymnasium (EG), Sozial- Pädagogisches Gymnasium (SG), in manchen Bundesländern auch Fachgymnasium genannt) erworben werden. Das berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger Vollzeit-Bildungsgang des beruflichen Bildungs-/Schulwesens in der Sekundarstufe II (Klassen 11-13), der in verschiedenen Fachrichtungen und Schwerpunkten angeboten wird. Neben den allgemein bildenden Fächern der gymnasialen Oberstufe gibt es am beruflichen Gymnasium fachrichtungsbezogenen Unterricht.
Für den Besuch wird der mittlere Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe vorausgesetzt. Ziel ist der Erwerb des Abiturs, also der allgemeinen Hochschulreife. Abgängern wird in einigen Bundesländern (alle mit Ausnahme von Bayern > kein berufliches Gymnasium; und Sachsen) auf Antrag nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt. Das Prüfungsverfahren, die Prüfungsanforderungen und die Inhalte in den allgemein bildenden Fächern sind denen der gymnasialen Oberstufe ähnlich.
Innerhalb dieses Rahmens existieren je nach Bundesland im Detail Unterschiede, insbesondere beim Angebot der Fachrichtungen. Die Fachrichtungen können wiederum in Schwerpunkte (Profile) unterteilt werden. Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird das Fachgymnasium in einigen Bundesländern offiziell "berufliches Gymnasium" genannt.
Auch an beruflichen Gymnasien gibt es mitunter eine Altershöchstgrenze (in Berlin bspw. 21). Diese kann sich in einigen Bundesländer aufgrund einer nach der mittleren Reife angeschlossener Berufsausbildung auch erhöhen (bspw. ohne 18, mit 21). Berufliche Gymnasien gelten von den Anforderungen her leichter, da sie auf dem Realschulniveau aufbauen, was es für ehemalige Realschüler leichter macht, dem Stoff zu folgen.
Auch an einem beruflichen Gymnasium kann es elternabhängiges BAföG geben, wenn der Schüler nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und bestimmte weitere Voraussetzungen gegeben sind.
Am besten holt man sich die Zulassungs-Voraussetzungen bei den jeweiligen Schulen im Internet oder beim Schulamt.