1 KevinH (Gast)

hallöchen, ich wollte mal fragen ob das nachholen des abi´s in meiner situation möglich ist...

ich werde im sommer 22 jahre alt, habe einen realschulabschluss, aber keine ausbildung. ich habe damals eine ausbildung zum ehk begonnen, wurde aber 4 monate nciht bezahlt, und während ich von meinem zurückbehaltungsrechtgebrauch gemacht habe/ bzw. machen wollte, wurde ich gekündigt...

danach habe ich vereinzelt nur rumgejobbt, einges davon ist nicht nachweisebar. ich komme nicht auf die 3 jahre berufstätigkeit, beim a-amt arbeitslosgemeldet war ich ebenfalls nicht..

ich lese immer das die bedingungen fürs abitur, entweder eine ausbildung oder 3 jahre berufstätigkeit sind...

ich habe mit 17 die schule beendet, und drei jahre arbeitslosigkeit würden da zu treffen, da ich wie gesagt einiges nicht nachweisen kann...

könnte ich das abi nachholen, auch wenn ich über die zeit beim a-amt nicht arbeitslos gemeldet war? oder hätte das eine 3jährige lückenlose arbeitslosigkeit sein müssen?

fragen über fragen, ich hoffe mir kann jemand helfen...

nette grüße aus magdeburg...

20.02.2011 02:48

2 admin

Hallo Kevin,

meine erste Frage: Warum möchtest du das Abitur nachholen? Was ist dein Ziel? Ein Studium? Wenn ja, was für eins (Studiengang) und an welcher Hochschule? Evtl. reicht ja auch die Fachhochschulreife für dein Vorhaben...

Das Abendgymnasium und das Kolleg verlangen als Aufnahmevoraussetzung u.a. eine ausreichende berufliche Vorbildung. In Sachsen-Anhalt sind das gemäß Landesverordnung "eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes zählt. Zeiten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes, des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen Ökologischen Jahres oder einer Tätigkeit in der Entwicklungshilfe sowie durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr werden anerkannt". D.h. möglich wäre als ausreichener Nachweis auch bspw. zwei Jahre geregelte Berufstätigkeit + 1 Jahr nachgewiesene Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt oder aber FSJ (12 Monate) + 12 Monate Arbeitslosigkeit + 1 Jahr Berufstätigkeit.

Übrigens gibt es in Magdeburg eine solche Schule des Zweiten Bildungswegs, die beide Bildungsgänge anbietet, siehe hier.

Alternativ kannst du das Abitur aber bspw. auch über eine Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler nachholen. Eine entsprechende Vorbereitung bietet dir bspw. eine Fernschule. Einfach mal das Infomaterial der Anbieter kostenlos anfordern, das kannst du hier machen.

Alternative Schulformen und Bildungswege (vor allem auch zur Fachhochschulreife) findest du auf den Seiten deines Kultusministeriums. Schau dir dabei auch unbedingt die Verordnungen und Gesetze an (sind dort alle verlinkt). Besonderer Beachtung solltest du der Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) schenken.

Grüße,
Christian

20.02.2011 12:40 | geändert: 18.02.2021 15:18

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