Hallo Peter,
darf ich mal neugierig nachfragen, warum du genau das Abitur nachholen möchtest? Mit der Fachhochschulreife besitzt du ja schon eine Studienberechtigung, wenn die dein Ziel sein sollte?!? Was genau hast du mit dem Abi also vor? Du besitzt aber schon die allgemeine Fachhochschulreife, sprich uneingeschränktes Studium an allen FHs möglich, oder hast du die eher seltene fachgebundene Fachhochschulreife (zur Klärung wäre es auch interessant zu wissen, wo du das ugs. Fachabitur erlangt hast?)?
Nun aber zu deinen Fragen:
zu 1) Du hast hier leider nicht die Schulart/-form angegeben, aber ich denke mal, du meinst hier die Aufnahmevoraussetzungen für das Abendgymnasium (bzw. auch Kolleg, sind ja gleich). Ja es gibt weitere Zeiten, die angerechnet werden können (Führung eines Familienhaushaltes, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Wehrdienst und Wehrersatzdienst). Zudem liegt es im Ermessen des Abendgymnasiums Bewerber aufzunehmen, die die Aufnahmekriterien vllt. nicht oder nur teilweise erfüllen. Am besten man kontaktiert hier direkt die entsprechende Schule.
zu 2) Wer bafög-berechtigt ist bekommt kein Wohngeld! Wohngeld kann als BAföG-Empfänger nur beantragt und gewährt werden, wenn man als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammen wohnt und gemeinsam wirtschaftet. Etwas ausführlicher gibt es das hier:
http://www.studentenwerk-hannover.de/b-wohngeld.html Am besten aber man kontaktiert die zuständige Wohngeldstelle.
Der Höchstsatz für das elternunabhängige Bafög liegt am AG bei 623 € pro Monat. Kindergeld gibts auch noch bis Ende 25 (plus Wehrdienst oder Wehrersatzdienst, wenn dieser geleistet wurde). Im übrigen: Am Abendgymnasium besteht die Pflicht bis zu den letzten drei Semestern berufstätig zu sein (oder man ist halt arbeitslos gemeldet), bis dahin wird auch kein Bafög gewährt! Anders sieht es beim Kolleg aus, wo man von Anfang an (abgesehen vllt. von einem Vorkurs, der oft nur "Teilzeit" in den Abendstunden stattfindet) durch Bafög gefördert werden kann. Dort ist dann bis auf einen 400 Euro-Job keine weitere Beschäftigung möglich.
Beachte, dass du mit FH-Reife sowieso wahrscheinlich gleich in die Qualiphase einsteigst und nur 2 Jahre das AG/Kolleg besuchen bräuchtest, wenn du aufgenommen wirst (was ja noch fraglich ist). An anderen Schulen, insbesondere beruflichen/berufsbildenden, sind die Bafög-Regelungen teils "strenger".
zu 3) Wenn mit dem Kolleg und dem Abendgymnasium die klassischen Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs wegfallen, bleiben folgende als Alternative: Berufliches Gymnasium/Fachgymnasium (wenn es in deinem Bundesland dort kein Höchstalter gibt), Berufsoberschule, FOS 13. Bei den letzten beiden gibt es wiederum Anforderungen an eine berufliche Vorbildung, Ausnahme: die FOS 13 in Bayern.
Als weitere Alternative kommt noch die genannte Nichtschülerabiturprüfung (Schulfremdenprüfung, Externenabi, und andere Bezeichnungen in den Ländern) in Frage. Auf diese bereiten zum Beispiel die Fernschulen vor, aber auch Privatschulen bieten genau für dich teilweise 1-Jahres-Kurse an (sprich für Bewerber mit Fachhochschulreife). Ich würde dir einfach mal vorschlagen, dass du dir die 4 "Studienführer" der Fernschulen einfach mal kostenlos nach Hause schicken lässt. Das kannst du leicht hier machen:
http://www.abi-nachholen.de/fernabitur-fernschule.html
btw: Das Bundesland, indem du gerade lebst, wäre noch ganz interessant. Würdest du fürs Abi auch umziehen?
Grüße,
Christian von abi-nachholen.de