Ok, bei diesem Vermerk/Hinweis auf dem Zeugnis handelt es sich um eine Erweiterung dessen, was in der aktuellen Fassung der "KMK-Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen" steht. Es betrifft den letzten Zusatz:
und entsprechenden Studiengängen an Universitäten.
Dieser ist nicht Bestandteil des
KMK Beschlusses und stiftet Verwirrung, denn dadurch könnte impliziert werden, dass es sich gar nicht nur um die Fachhochschulreife sondern sogar die fachgebundene Hochschulreife handelt! Hättest du nämlich diese, bräuchtest du eigentlich lediglich ausreichende Kenntnisse in einer zweiten FS nachweisen (bspw. über eine Ergänzungsprüfung) und schon wärs die allgemeine Hochschulreife. Ein Lehramtstudium wäre aber evtl. auch schon gleich mit der fachgebundenen Hochschulreife möglich
Es wird aber wie im Satz davor beschrieben nur die allgemeine Fachhochschulreife sein, trotzdem würde ich das mal klären, was dieser Zusatz nun genau bedeutet und ob du bspw. gleich ein Lehramtsstudium vllt. an einer Uni in NRW aufnehmen kannst (an Unis direkt anfragen, oder beim Kultusministerium bspw.)...
Solltest du nicht gleich studieren dürfen, so kannst du das Abitur nachholen. Folgende Möglichkeiten kommen für dich in NRW in Frage:
1) Berufliches Gymnasium am Berufskolleg, Dauer: 2 Jahre bei Einstieg direkt in die Jahrgangsstufe 12 unter Beibehaltung des
fachlichen Schwerpunktes der FHR und nachgewiesenen Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11. Ansonsten dauerts drei Jahre.
2) Externenabiturprüfung.
FOS 13 (einjährig) in NRW kommt aufgrund fehlender beruflicher Erfahrung nicht in Frage. Gleiches gilt wohl fürs Weiterbildungskolleg (entweder zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufserfahrung, Zivi wird dabei bspw. angerechnet). Oberstufenkolleg geht auch nicht.
Als Alternative mal die FOS 13 in Bayern anschauen, wobei die Aufnahme aufgrund zweierlei Punkte problematisch sein kann:
- Nachweis der Fachhochschulreife durch ein
Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule (> hast du ja nicht..., sondern HBFS)
- Durchschnittsnote mind. 2,8 (weiß ich nicht?)
Großer Fragepunkt bei allen Wegen: Ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache, weiß nicht, ob dich das eine Jahr niederländisch da weiterbringt
Grüße,
Christian