Abitur Nachholen Forum > Empfehlungen
p1 Tiara
10.11.2009 11:45
p2 admin
Am Ende kann man sogar Bafög bekommen, wenn man sich komplett auf den Endspurt und die Prüfung vorbereitet! Da ist der Durchschnitt im übrigen im Gegensatz zu den meisten Gymnasien und Berufsgymnasien egal. Gesamtschule wäre vllt. noch eine Alternative, die haben manchmal auch eine gymnasiale Oberstufe, die Aufnahme sollte da aber vllt. ein wenig "kulanter" sein. Aber hier ist wiederum auch Ganztagsschule. Andere Alternative wäre noch Nichtschülerprüfung bzw. Fernabitur, Infos bekommst dazu kostenlos (Studienführer) auf der Unterseite: http://www.abi-nachholen.de/fernabitur-fernschule.html (am besten alle 4 anfordern und dann zu Hause vergleichen, also Preise, Angebot, usw.).

11.11.2009 00:43
p3 Tiara

11.11.2009 09:18
p4 admin
Dann kann mir dir vllt. noch gezielter helfen. Berufsoberschulen gibt es auf jeden Fall auch im Bereich Sozialwesen. In wiefern man in den Zweig muss, in dem auch die Berufsausbildung stattfand, weiß ich leider gar nicht. Wäre mal super, wenn du das erfragen könntest und dann hier eine Info dazu gibt. Auf den Webseiten steht nicht konkret, dass die Ausbildung unbedingt in dem entsprechenden Zweig abgeschlossen werden musste. Kannst mich dann aber dahingehend gern korregieren
11.11.2009 18:54
p5 Tiara
12.11.2009 08:40
p6 admin
(1) In die Berufsoberschule I kann aufgenommen werden, wer den qualifizierten Sekundarabschluss I hat und
1. eine der jeweiligen Fachrichtung nach § 3 Abs. 2 entsprechende mindestens zweijährige
a) Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine gleichwertig geregelte Berufsausbildung oder
b) Berufsausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder
c) Ausbildung in einem Beamtenverhältnis erfolgreich absolviert hat oder
2. eine der jeweiligen Fachrichtung nach § 3 Abs. 2 entsprechende mindestens fünfjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.
Soweit während der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, ist zusätzlich der Abschluss der Berufsschule erforderlich. Ist die Berufsausbildung oder Berufstätigkeit einer Fachrichtung nach § 3 Abs. 2 nicht eindeutig zuzuordnen, entscheidet die Schule über die Aufnahme in die jeweilige Fachrichtung.
12.11.2009 11:47
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