Härtefall/Ausnahmegenehmigung wg. psychischer Krankheit?

1 Lotus (Gast)

Hallo lächel

Ich habe eine Frage bzw. mehrere Fragen.

Ich möchte gerne das Abitur nachholen und zwar auf einem Kolleg. Dazu möchte ich am liebsten Vormittags den Unterricht besuchen, also kein Unterricht am Abend.

Mein Problem ist: Ich erfülle die beruflichen Voraussetzungen nicht. Sprich, ich habe weder eine abgeschlossene Ausbildung, noch eine Berufstätigkeit vorzuweisen. Die Mittlere Reife mit einem Schnitt von 1,6 habe ich aber zumindest 2007 schon nachholen können. (Hatte damals auch eine Empfehlung für einen weiteren Gymnasialbesuch bekommen. Wurde also so eingeschätzt, dass ich das schaffe.)

Ich konnte wegen einer langen psychischen Erkrankung weder eine Ausbildung, noch einen Beruf ausüben und bin auch jetzt immer noch nicht soweit genesen, dass ich eine Vollzeitstelle bewältigen könnte.

Sonst noch wichtig: Ich bin 25 und lebe in Bayern.

Ich hab mich schon etwas schlau gemacht und erfahren, dass in meinem Fall eine Härtefallregelung bzw. eine Ausnahmegenemigung die letzte Chance ist.

Nur wie stelle ich das am besten an?

Ich habe bereits mit dem Kolleg telefoniert und mir wurde gesagt, dass es nicht möglich sei aufgenommen zu werden. Allerdings hatte ich nicht den Schulleiter, sondern nur eine Sekretärin am Telefon. Und ich hab in dem Moment auch nicht so schnell geschaltet und nicht nach einer Härtefallregelung gefragt.

Ich habe heute auch 2 eMails zum einen an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und zum anderen an die Schulberatungsstelle geschickt mit einer kurzen Schilderung meiner Situation und mit der Bitte um Rat.

Da ich mir aber denke, dass jede weitere Information extrem wichtig sein kann, frage ich hier auch noch lächel

Was kann ich noch machen? Welche Hebel kann und/oder muss ich in Bewegung setzten?

Ich will unbedingt diese Chance bekommen um endlich das Abitur machen zu dürfen und bin über jeden Informationsschnipsel dankbar! lächel

16.03.2011 23:11

2 admin

Hallo,

besuch doch einfach die Fachoberschule in Bayern (unter dem Dach der Beruflichen Oberschule), die aufbauend auf dem mittleren Schulabschluss zunächst zur Fachhochschulreife und danach in der FOS 13 (FH-Reife mit mind. 2,8) zur fachgebundenen, bzw. bei ausreichenden Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache zur allgemeinen, Hochschulreife führt. Fertig, denn eine berufliche Vorbildung ist dort keine Zugangsvoraussetzung zwinker Da brauchst kein Kolleg besuchen. Mehr Infos zur Beruflichen Oberschule respektive der Fachoberschule gibts hier: https://www.bfbn.de/berufliche-oberschule/

Alternativ geht auch eine Abiturprüfung für andere Bewerber (ohne regulären Schulbesuch).

Viel Erfolg und Grüße,
Christian

16.03.2011 23:48 | geändert: 11.04.2020 16:40

3 Lotus (Gast)

Hi und danke für die Antwort lächel

Die FOS ist immer noch eine Alternative die ich im Hinterkopf habe. Allerdings sind für dieses Jahr die Anmeldefristen schon vorbei und wenn ich die Möglichkeit mit dem Kolleg noch nutzen könnte, könnte ich schon diesen Herbst dort anfangen und würde nicht noch ein Jahr verlieren. Die Zeit drängt :/

Außerdem macht mir das Praktikum, dass bei der FOS dazugehört noch Sorgen. Ich weiß einfach nicht, ob ich das packe (ärtzlich festgestellte eingeschränkte Arbeitsfähigkeit - das ist wirklich ein riesiges Problem bei mir und ich glaube nicht, dass die FOS das tolerieren würde). Zudem weiß ich noch nicht, ob ich bei FOS-Besuch auch Bafög bekommen würde.

Die Abiturprüfung für andere Bewerber würde aber auch ein Ferstudium erfordern. Denke ich zumindest (könnte ich mir nicht leisten). Außerdem wäre mir die Regelmäßigkeit des Schulbesuchs wichtig um wieder einen normalen Alltag zu haben.

Aber wirklich: Danke für deine Antwort lächel

17.03.2011 12:38

4 admin

Hmm, das ist natürlich schwierig, denn ich denke nicht, dass es möglich sein wird, einfach die Zulassungvoraussetzung der beruflichen Vorbildung am Kolleg/Abendgymnasium zu umgehen (auch nicht durch eine Härtefallregelung oder sonstiges). Diese Schulformen richten sich ja gerade an diese Zielgruppe aus dem Zweiten Bildungsweg mit "Berufserfahrung"!!

Alternativen stehen in diesem Sinne ja eigentlich bereit, für all diejenigen, die halt keine berufliche Vorbildung besitzen. In Bayern in Form der FOS oder einer Nichtschülerabiturprüfung/Abiturprüfung für andere Bewerber (kann man auch komplett allein ohne externe Anbieter wie eine Privat- oder Fernschule machen). Darauf wird man dich wohl verweisen...

Ansonsten kannst dir ja auch mal die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) anschauen, wo u.a. der Kollegbesuch bzw. die Aufnahme geregelt ist. Weiterhin könntest du auch Kontakt mit deiner staatlichen Schulberatungsstelle in Bayern aufnehmen.

Trotzdem viel Erfolg und Grüße,
Christian

17.03.2011 13:33

5 Seneca (Gast)

Hallo Lotus,
Wie wäre es mit einem Spätberufenengymnasium in Bayern?
Diese können diejenigen aufnehmen, die die beruflichen Voraussetzungen für ein Kolleg nicht erfüllen, weil sie keinen Altersparagraphen haben!
Aber mit dem BAföG sieht es dann schwierig aus!

Viele Grüße!
Seneca

17.03.2011 21:43

6 Lotus (Gast)

Bei der FOS ist eben das Problem, dass ich nicht voll Arbeitsfähig bin. Ich werde die notwendigen Praktikumsstunden nicht ableisten können, es sei denn ich werd "spontan" gesund. Das ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein 6er im Lotto. :/

Da muss es doch eine Möglichkeit geben. Ich kann ja nix dafür, dass ich nicht Arbeiten konnte (Kann auch alles nachweisen bzgl. des Krankheitsverlaufs usw.). Habe von anderen gelesen, dass sie in meiner Situation eine Ausnahmegenehmigung für den Kollegbesuch bekommen haben.

Vielleicht meldet sich noch jemand, der den Weg über die Härtefallregelung/Ausnahmegenehmigung gegangen ist.

Die zuständige Schulberatung hab ich schon angeschrieben & werde am Montag einen Beratungstermin vereinbaren.

Wie müsste ich konkret eine Ausnahmegenehmigung in die Wege leiten? Ich will mir nicht sagen lassen, dass das nichts bringt und mich nicht von irgendwelchen Behörden abwimmeln lassen. Ich weiß bereits, dass ich es zumindest versuchen kann und das werde ich nicht ungenutzt lassen, auch wenn die Chance noch so klein ist.

@ Seneca

Über das Spätberufenengymnasuim werde ich heute noch nachforschen. Danke für den Hinweis!
Wenn ich aber sicher kein BAfög beantragen kann, kann ich es leider gleich wieder vergessen :/ Dann kann ich mir das Ganze einfach nicht leisten.

Mich nervt meine Situation tierisch. Mich autodidaktisch auf das Abi vorzubereiten wird auch wegfallen. Da bin ich realistisch. Ferstudium kann ich mir nicht leisten und ohne BAfög wird es auch nichts, da ich schlicht und einfach keine Rücklagen habe bzw. nicht arbeitsfähig genug bin um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ich könnt mich grad echt schwarz ärgern... wütend

Ich hab echt keinen Bock in einem 400 € Job zu enden, wenn ich weiß, dass ich das Abi packen könnte und der Schulbesuch zeitgleich auch mein Weg zurück in einen normalen Alltag sein könnte. Das kanns doch nicht gewesen sein.

18.03.2011 19:12

7 admin

Echt schwierige Situation, kann dir da jetzt leider nicht mehr wirklich weiterhelfen, da ich mit solchen "Härtefällen/Ausnahmeregelungen" keinerlei praktische Erfahrung habe. Weiß daher auch nicht, wie man so was in die Wege leiten kann und in der angesprochenen Verordnung habe ich ebenso keinen Hinweis darauf gefunden (manchmal steht da konkret, welche "Stelle" in solchen Fällen zuständig ist, oftmals hat der Schulleiter das letzte Wort).

Verzwickte Situation... traurig

18.03.2011 22:16

8 Lotus (Gast)

Hi lächel

Wollte mich nochmal melden und sagen, dass ich inzwischen Post vom Kultusministerium bekommen habe. Ich muss nun nachweisen, dass ich bisher nicht arbeiten konnte und brauche eine fachärztliche Empfehlung für den Besuch bzw. eine Bestätigung, dass ich dem Schulbesuch gewachsen bin.

Dann wird über die Ausnahmegenehmigung entschieden.

Vielleicht hilft das ja auch jemandem weiter. Also das Kultusministerium scheint der richtige Ansprechpartner zu sein.

Grüße

29.03.2011 18:54

9 admin

Das sind doch super Nachrichten. Viel Erfolg und wenn die Nachweise/Empfehlungen anerkannt wurden, kannst ja nochmal Bescheid geben, damit man den "Beweis" hat, dass es wirklich geht zwinker

Grüße,
Christian

30.03.2011 00:50

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