Abitur Voraussetzungen

Jeder Bildungsgang mit dem Abschlussziel Abitur hat seine eigenen formalen Aufnahmevoraussetzungen. Dabei spielen das Alter, die berufliche Vorbildung (Berufsausbildung, Berufstätigkeit) und der bisher höchste erreichte Schulabschluss die entscheidendsten Rollen.

Aufgrund der hohen Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems, gibt es aber auch die Möglichkeit "von ganz unten", das heißt zum Beispiel ohne Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, bis zum Abitur zu kommen. Dann müssen entsprechend erstmal die notwendigen Voraussetzungen – wie ein bestimmter Bildungsstand oder eine geforderte berufliche Vorbildung - für den folgenden, direkten Weg zum Abitur geschaffen werden.

Alter

Viele Schulformen und Bildungsgänge zum Abitur nachholen besitzen mehr oder wenig feste Altersgrenzen:

1) Altersgrenze nach unten (Mindestalter), gemäß KMK Vereinbarungen:

  • Kolleg: im Schuljahr der Anmeldung 18 Jahre alt (19. Lebensjahr erreicht)
  • Abendgymnasium: im Schuljahr der Anmeldung 18 Jahre alt (19. Lebensjahr erreicht)
  • Begabtenabitur: 25 Jahre

2) Altersgrenze nach oben (Maximalalter):

Berufliche Vorbildung: Berufsausbildung (abgeschlossen) oder Berufserfahrung

Insbesondere die "klassischen" Einrichtungen zum Abitur nachholen setzen eine berufliche Vorbildung in Form einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder alternativ einige Jahre Berufstätigkeit voraus:

  • Abendgymnasium: abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufstätigkeit
  • Kolleg: abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufstätigkeit
  • Berufsoberschule: eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder Seemannsgesetz oder nach dem jeweiligen Recht des Bundes und der Länder oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit

Auf die Berufstätigkeit können bestimmte andere Zeiten angerechnet werden, wie z.B. Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ), Führung eines Familienhaushalts, eine durch das Arbeitsamt nachgewiesene Arbeitslosigkeit, etc.

Schulabschluss

Je nach Schulform und Bildungsgang ist ein bestimmter Schulabschluss bei der Aufnahme Voraussetzung, teilweise kann dieser aber durch Vorkurse oder Eignungsprüfungen "ersetzt" werden:

  • Abendgymnasium: Mittlerer Schulabschluss oder Besuch eines mindestens halbjährigen Vorkurses
  • Kolleg: Mittlerer Schulabschluss oder Eignungsprüfung oder Besuch eines mindestens halbjährigen Vorkurses
  • Berufsoberschule: Mittlerer Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Fachoberschule: Mittlerer Schulabschluss oder Versetzung in 10. Klasse bei G8-Abitur
  • Gymnasiale Oberstufe: Mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung / Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Fremdsprachenkenntnisse

Unabdingbare Voraussetzung für das Abitur sind Kenntnisse in einer ersten Fremdsprache, die aber als Pflichtfach ab der Grundschule in der Regel kein Problem darstellen sollten (fortgeführte Fremdsprache, in der Regel Englisch). Anders sieht es bei der zweiten Fremdsprache aus, die für die allgemeine Hochschulreife – mit Ausnahme der Begabtenabiturprüfung - benötigt wird. In der Regel kann der erforderliche Nachweis aber bei allen Bildungsgängen zum Abitur durch belegbaren Unterricht (teilweise jedoch zusätzlich und "freiwillig") erfolgen.