Abitur Nachholen Forum > Empfehlungen
p1 die Künstlerin (Gast)
27.06.2010 19:59
p2 admin
Realschulabschluss und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit
In die Vorstufe wird aufgenommen, wer den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss erworben hat, sofern das Abschlusszeugnis eine Durchschnittsnote) über alle Fächer (außer Sport) von mindestens 3,0 und ebenfalls in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 ausweist oder
Zwecks Bafög, die Frage beantwortet dir das entsprechende Amt für Ausbildungsförderung.(3) In das Aufbaugymnasium oder die Vorstufe der integrierten Gesamtschule können die Schülerinnen und Schüler nicht übergehen, die länger als zwei Jahre keine Realschule und keine andere Schule besucht haben, die zu einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung führt, sowie die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder der Gesamtschule, die in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt worden sind. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 genehmigen.
27.06.2010 23:45
p3 die Künstlerin (Gast)
28.06.2010 11:11
p4 admin
28.06.2010 12:21
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