Abitur Nachholen Forum > Empfehlungen
p1 blaubeermund
19.01.2011 21:04
p2 admin
Dann hast du "nur" dieses Abschlusszeugnis vom BK und damit die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent"/"Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin" erworben, ja?(2) Sofern im Rahmen der gebildeten Klassen noch Plätze zur Verfügung stehen, berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife nach einem Beratungsgespräch über die Anforderungen in der Abschlussklasse zum Eintritt in die Klasse 2, wenn der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebender Fächer mindestens 2,5 beträgt, die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und das berufliche Schwerpunktfach jeweils mit einer Note besser als »ausreichend« bewertet wurde und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 3 erfüllt sind. Weist das Zeugnis der Fachhochschulreife kein berufsbezogenes Schwerpunktfach aus, tritt an dessen Stelle der Durchschnitt aus den Noten des berufsbezogenen fachtheoretischen Pflichtbereichs und bei einem an einer freien Waldorfschule oder einem in der gymnasialen Oberstufe erworbenen Zeugnis der Fachhochschulreife bei der Aufnahme in die Technische Oberschule oder die Wirtschaftsoberschule die Note im Fach Physik und bei der Aufnahme in die Berufsoberschule für Sozialwesen die Note im Fach Biologie.
19.01.2011 23:03 | geändert: 19.01.2011 23:06
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