1 Hallelujah

Hallo an Alle.

Ich würde gerne mein Abitur nachmachen. Nun zu meinem Lebensweg:

Bin aktuell 24, keine abgeschlossene Ausbildung.

War auch nicht lange ausbildungssuchend gemeldet, nachdem ich zwei Mal durch die 11. Klasse Gesamtschule gefallen bin, habe ich eine Berufsvorbereitungsmaßnahme mitgemacht und danach Berufskollegs besucht. Habe nun als höchsten Abschluss den theoretischen Teil der Fachhochschulreife, aber mit sehr schlechten Noten im Bereich, den ich für eine Ausbildung in dem von mir gewünschten Bereich benötige.

Komme bald in eine Reha-Maßnahme, auf Grund anhaltender psychischer Probleme (Konzentrationsprobleme, geringes Durchhaltevermögen, Prüfungsangst) und geringem Selbstwertgefühl. Große Zukunftssorgen.

Berufliches Gymnasium Erzieherin, Klasse 11 - 2008 begonnen - wird aus persönlichen und psychischen Gründen abgebrochen, um eine stationäre Therapie wegen psychischen Problemen anzustreben.

Zu viel Praxis, viele von mir ungewollte, vor allem die pädagogischen Fächer und als allgemeines Problem kein Durchhaltevermögen.

Es ist einfach nicht mein Weg, es liegt nicht an der Intelligenz.
Meine Lehrerin sagte auch, dass für mich ein "Theorie-lastiges Abitur" besser wäre. Also lieber kein berufliches Gymnasium... .

Möchte nun, wenn es mir irgendwann wieder besser geht und ich psychisch stabiler bin, nochmal auf das normale, allgemeine Gymnasium, weil mein von mir gewünschter Leistungskurs sonst nirgendwo angeboten wird.

Habe ich sozial-rechtlich gesehen eine Chance, auf ein normales Gymnasium zu gehen, wenn ich in 1/2-2 Jahren meine hoffentlich erfolgreich abgeschlossene Reha-Maßnahme angebe und sage, dass mir ein bestimmter Leistungskurs wichtig ist und vorher ein wirklich erfolgreiches Abitur für mich kaum möglich gewesen wäre, auf Grund psychischer Faktoren?

Kann ich auf Grund der von mir gewünschten Schwerpunktfächer doch noch aufgenommen werden als Ausnahmefall? Fernabitur bietet meine gewünschten Fächer nicht als Leistungskurs an... .

Oder kann ich alternativ auf Grund meiner Vorgeschichte vielleicht als Härtefall auf ein Abendgymnasium gehen, ohne eine Ausbildung zu haben?

Wo kann ich im Zweifelsfall eine Sondergenehmigung beantragen für Nordrhein-Westfalen?

07.06.2009 06:55

2 admin

Am besten mal die in diesem Fall gewünscht, in der Nähe liegende, Schule kontaktieren. Gymnasium nimmt in der Regel bis max. 19 Jahre auf. Da liegen Sie ja leider drüber. Wie richtig erkannt wurde, benötigt Abendgymnasium/Kolleg eine abgeschlossene Ausbildung bzw. alternativ mehrjährige Berufserfahrung. In ihrem Fall würde ich dort aber auf jeden Fall mal anfragen, wie es bei ihnen speziell mit einer Aufnahme aussieht (Stichwort: "Härteantrag"). Ich denke dort stehen die Erfolgschancen ganz gut! Durch den theoretischen Teil dürften Sie sogar in die letzten zwei Jahre einsteigen.

Alternativ käme wohl nur Externenabitur in Frage, die Vorbereitung jedoch über eine andere Schule oder Selbststudium, da ja Fernabitur für Sie nicht in Frage kommt?!?

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

07.06.2009 10:24

3 hope_dies_last (Gast)

Hallo Hallelujah,

ich habe ganz ähnliche Probleme wie Du, obwohl ich schon eine Phase weiter bin (Studium), daher würde ich mich gern darüber austauschen...also falls Du das noch liest.
Gruß und nur beste Wünsche.

13.01.2011 11:00

4 admin

Hi,

ich habe "Hallelujah" mal eine Mail geschickt, vllt. antwortet er daraufhin hier.

Viele Grüße,
Christian

13.01.2011 12:20

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