1 Stero (Gast)

hallo, ich gehe ab nächstes jahr in den vorkurs eines kollegs. in diesem vorkurs bekommt man aber nur elternabhängiges bafög und da würd bei mir nur 50€ im monat rauskommen, weil meine eltern anscheinend zu viel verdienen. Ich bin 24, also würde mir 1 jahr kindergeld noch zustehen, nun würde ich gerne wissen, ob mir sonst noch irgendwelche leistungen zustehen?

und ich wohne in der zeit des vorkurses in dem wohnheim des kollegs, also muss ich miete etc alles selber zahlen.

lg

13.03.2011 21:14 | geändert von admin: 14.03.2011 00:48

2 admin

Wie sieht es denn aus, dass deine Eltern dich unterstützen? Stichwort: Unterhalt für volljährige Kinder in Schul-Ausbildung. Oder, dass du dir für die Zeit des Vorkurses einen Nebenjob suchst? Der geht ja in der Regel nur max. 20 Wochenstunden, ist aber unterschiedlich. Ansonsten kenn ich mich mit den ganzen Fördermöglichkeiten leider im Einzelnen nicht so gut aus (man denke nur an die ganzen unzähligen Stipendien die es gibt...).

Grüße,
Christian

14.03.2011 02:12 | geändert: 14.03.2011 11:49

3 Stero (Gast)

Ja, ich denke auch, dass mir sonst nichs mehr zusteht, aber meine Eltern unterstützen mich auch. Ich wollte lediglich wissen, ob ich noch anspurch auf etwas habe.

mfg

14.03.2011 11:04

4 admin

Wie gesagt, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Vllt. auch mal das Kolleg kontaktieren oder bei der Arbeitsagentur vorsprechen.

14.03.2011 12:34

5 Seneca (Gast)

Hallo Stero,

hast Du dich denn schon beim BAföG-Amt schlau gemacht:
Wenn du schon 6 Jahre Beruftätigkeit (einschl. Ausbildungszeit) hinter dir hast, wird auch im Vorkurs das BAföG elternunabhängig berechnet!

Seneca

20.03.2011 18:47

6 admin

@Seneca

Auf Basis welches § im BAföG? Was ich gelesen habe, ist das ganze sehr individuell und u.a. auch davon abhängig, wie der Vorkurs ausgestaltet ist (verpflichtend/nicht-verpflichtend, Wochenstunden, Vorkurs am Abend/vormittags, usw.). Von daher halte ich mich aus dem Thema lieber raus, ist sinnvoller bevor man hier in den Bereich von Vermutungen/Glaube ausschweift, die keinem hilft hmmm Von daher einfach zum zuständigen Amt gehen, ist wohl am besten.

20.03.2011 20:33

7 Seneca (Gast)

s. § 11, Abs. 3, Nr. 3

d.h. ich muss mich korrigieren: da ist nur von 5 Jahren Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Rede!


21.03.2011 11:42

8 admin

Ja du meinst dann eher Absatz 3) Nr. 4 mit den sechs Jahren (da gehts nämlich um Ausbildungszeit + Berufserfahrung). Jedoch geht man ja dann imo schon davon aus, dass der Vorkurs überhaupt förderfähig ist. Meine Anmerkung setzt schon weit vorher ein, nämlich, dass der Vorkurs mitunter gemäß Bafög gar nicht gefördert werden kann, bspw. aufgrund von §2 Absatz 5...

Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn der Ausbildungsabschnitt mindestens ein Schul- oder Studienhalbjahr dauert und die Ausbildung die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt.

hmmm Von daher hängt es wohl davon ab, wie genau der Vorkurs ausgestaltet und angeboten wird. Allgemeinaussagen sind daher echt gefährlich und ich halte mich deswegen absofort raus...

21.03.2011 12:09

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