1 MK (Gast)

Hallo,

wollte fragen was für Wege es gibt das ich mein Abi nachzuholen. Also habe dieses Jahr meine Zulassung nicht gekriegt und musste somit mein Schullaufbahn beenden.

Habe Fachhochschulreife erreicht und jetzt möchte ich gerne paar Monate arbeiten und ab Sommer 2011 wieder mein Abi machen. (Darf nicht wider eine Schule besuchen, da ich schon in der 11 wiederholt habe)

Kann mir jemand weiterhelfen?

Danke

24.01.2011 12:27

2 admin

Hallo,

deine Angaben sind leider unzureichend, um dir gleich weiterhelfen zu können. Daher einige Fragen:

- Aus welchem Bundesland kommst du?

- Wie alt bist du?

- Du meinst die Zulassung zur Abiturprüfung oder die Zulassung für was?

- Wie hast du die Fachhochschulreife gemacht (Schulart/Bildungsgang)?

- Wo hast du die 11. Klasse wiederholt (Schulart/-form)?

Mit den bisherigen Schnipseln kann ich leider gar nichts anfangen hmmm Also geh bitte ein wenig ausfürlicher auf deine bisherige Schullaufbahn ein.

Danke und Grüße,
Christian

24.01.2011 13:07

3 DMK

Also

Ich komme aus NRW

Bin 20 Jahre alt

Vor einem Jahr hatte ich die Zulassung fürs Abi, aber mir fehlte 1 Punkt um mein Abi zu kriegen.

Daraufhin habe ich dieses Jahr wiederholt und meine Zulassung fürs Abi nicht gekriegt, also nach 13.1 aufgehört.

Habe aber die Fachhochschulreife gekriegt.

Ich war seid der 5 Klasse auf dem Gymnasium. Und habe die 12 wiederholt.

Hört sich etwas heftig an, aber war früher einfach Faul.

Danke

24.01.2011 14:59

4 admin

Du hast dann wohl eher den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreicht, der dir jedoch ohne den berufsbezogenen, praktischen Teil wenig bringt...

Was hast du denn eigentlich vor, also willst du studieren (wenn ja was und wo)? Das geht ja auch mit der Fachhochschulreife, sodass du da eigentlich "nur" das einjährige Praktikum für die volle FH-Reife machen musst.

Prinzipiell stellt sich in Sachen Abitur bei dir ja auch die Frage, ob du überhaupt noch eine Abi-Prüfung ablegen darfst... Ich meine ja. Du hast noch einen Versuch, da du die Prüfung ja einmal nicht bestanden, dann das Schuljahr wiederholt und keine Zulassung am Ende bekommen hast. Also ein finaler Versuch besteht wohl noch.

Wenn es wirklich das Abitur sein soll, dann schau dir mal das berufliche Gymnasium an (im Idealfall zwei Jahre bis Abitur, laut APO-BK heißt es, "Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, können unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunktes in die Jahrgangsstufe 12 der Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden." > jedoch hast du ja keinen fachlichen bisherigen Schwerpunkt...). Oder aber du versuchst es über eine Nichtschülerprüfung. Das wären imho deine individuellen/persönlichen Möglichkeiten.

Grüße,
Christian

24.01.2011 16:31 | geändert: 25.01.2011 01:01

5 DMK

Also ich wurde gerne Abi machen und eigentlich auch danach Studieren an einer Uni z.B. Medizin. Ich habe auch gehört ich brauche keine Abi für Medizin, kann es nach Bachelor in z.B. Bio dann studieren. Also für mich ist es Zeit zu sparen und so schnell wie möglich mit dem Studium zu beginnen.

Und wie sieht das mit der Nichtschülerabiturprüfung aus? Wie funktionert das und kann ich den auch schon dieses Jahr dran teilnehmen oder bis nächstes Jahr warten?

24.01.2011 21:31

6 admin

Nen Medizinstudium, da hast du dir aber was vorgenommen staun Das geht in der Tat auch ohne Abitur bzw. schulische HZB, jedoch nur für beruflich Qualifizierte (siehe hier, vor allem die synoptische Darstellung in den Bundesländern!).

Oder aber du studierst erst mit der Fachhochschulreife und machst deinen Bachelor, mit dem Hochschulabschluss erwirbst du dann eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und kannst dich dann für Medizin bewerben (Achtung: Es handelt sich dann um ein Zweitstudium! Über eine Quote werden dann nur ganz wenige Plätze vergeben, laut hochschulstart.de nur bis zu max. 3%)

"Ansprechpartner" in Sachen Nichtschülerabitur / Schulfremdenprüfung ist in NRW die für deinen Wohnort zuständige obere Schulaufsichtsbehörde. Grundlage ist die Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A). Darin heißt es bspw. in §1 Zweck der Prüfung, Geltungsbereich:

Bewerberinnen und Bewerber können sich zur Prüfung anmelden, wenn sie in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr kein öffentliches oder als Ersatzschule genehmigtes oder vorläufig erlaubtes Gymnasium oder keine andere zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule oder Einrichtung besucht haben.

Wir haben hier im Forum aber auch mittlerweile einen eigenen Thread zur Externenabiturprüfung in NRW. Schau da mal rein, wenns dich interessiert.

Grüße,
Christian

24.01.2011 23:41 | geändert: 09.04.2020 21:36

7 DMK

Danke für die Infos und eins also ich darf dann dieses Jahr kein Abi dieses Jahr machen und muss bis nächstes Jahr warten. (Nichtschülerabiturprüfung)

Kann ich den Mit meinem FH den einfach zum Berufkolleg gehen da meine Abi in einem Jahr machen oder muss ich komplette 2 Jahre nachmachen?

Gibt es die Möglichkeit auch in einem Jahr das Abi zu machen?

Danke

Mfg

DMK

25.01.2011 00:02

8 admin

Das hängt davon ab, wann du von der Schule gegangen bist und wie man "Jahr" interpretiert, also als Schuljahr oder Kalenderjahr. Es scheint mir, als würde das überall anders gehandhabt, jedenfalls kam das aus einem Schriftwechsel mit dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz heraus. Frag einfach bei der zuständigen Stelle in NRW nach! Im worst-case darfst du aber bis 2013 mit der Nichtschülerabiturprüfung warten.

Bitte mit den Begrifflichkeiten aufpassen. FH = Fachhochschule. FH-Reife = Fachhochschulreife, die hast du bisher aber nicht. Du hast lediglich den schulischen Teil der FH-Reife.

Siehe meinen Post von oben ist eigentlich nicht mal klar, ob es am beruflichen Gymnasium nur zwei Jahre dauert, weil du ja bisher eigentlich keinen beruflichen Schwerpunkt hast. In der angesprochenen APO-BK ist davon aber in § 3 Aufnahmevoraussetzungen Absatz 3 die Rede! Das Oberstufenkolleg in Bielefeld scheidet übrigens auch aus, weil Inhaber der Fachhochschulreife bzw. des schulischen Teils selbiger laut Verordnung nicht aufgenommen werden (vgl. APO-OS § 5 Absatz 4). Das muss man also auch aus den Möglichkeiten streichen.

Fazit: Für dich gibt es imo keine Möglichkeit, das Abitur aktuell in einem Jahr zu machen. Evtl. geht die Nichtschülerabiturprüfung 2012, berufliches Gymnasium dauert wohl eher doch drei Jahre (einfach mal am BK anfragen) und was anderes geht nicht in NRW ohne berufliche Vorbildung.

Grüße,
Christian

25.01.2011 01:00

9 DMK

Okay vielen Danke, und wie sieht es mit dem Bachelor aus, also wie lang dauert es bis ich dann auch den Hochschulabschluss erwerbe und wie sind die Bedingung also wie Rechnet sich die Note aus. Und welche Fächer kann ich studieren um danach Medizin zu studieren? Und an welchen Uni bzw. FH kann ich studieren.

Mfg

Dmk

25.01.2011 11:04

10 admin

Die Regelstudienzeit des Bachelor beträgt sechs bis acht Semester (also drei bis vier Jahre). Wie dann die Notenfeststellung/Vergleichbarkeit mit anderen schulischen HZBs ist, kann ich dir leider nicht sagen (ist evtl. auch bundeslandabhängig). Vllt. nimmt man einfach den Bachelor-Endschnitt, keine Ahnung... Aber wie gesagt, du gilst anschließend als Zweitbewerber fürs Medizinstudium, was schon ziemlich heftige Nachteile hat (sehr wenig Plätze für Zweitbewerber, wohl kein Bafög mehr, etc.).

Prinzipiell wäre es egal, welches Bachelor-Studium du machst, weil du "eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation" erwirbst, das steht dann so auch im jeweiligen Hochschulgesetz des Landes bzw. erweitert/ausführlich in einer eigenen Verordnung (in NRW in der QVO "Verordnung über die Gleichwertigkeit von Vorbildungsnachweisen mit dem Zeugnis der Hochschulreife").

Ich sehe in Hessen aber bspw. auch die Möglichkeit eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation zu erwerben, wenn man das Grundstudium in einem Fachhochschulstudiengang, einem gestuften Studiengang an einer Universität oder einen vergleichbaren Studienabschnitt abgeschlossen hat. In NRW ist evtl. §4 Satz 4 der QVO ähnlich, wo es heißt:

Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife, die in Nordrhein-Westfalen erworben worden sind oder erworben werden, sind: [...]
4. das Zeugnis der für das Hauptstudium II eines integrierten Studienganges qualifizierenden Zwischenprüfung mit dem nach erfolgreich abgeschlossenen Brückenkursen in drei Fächern erteilten Vermerk der fachgebundenen Hochschulreife.

Ob jetzt aber diese ganzen Möglichkeiten deutschlandweit bestehen, ich kanns dir leider nicht sagen...

Meine persönliche Meinung: Wäre ich an deiner Stelle würde ich jetzt das einjährige gelenkte Praktikum für die volle Fachhochschulreife machen und dann einen Medizin-Bindestrich Studiengang an einer FH wählen und dort studieren. Und dann ist gut. Die Idee mit dem Medizinstudium würde ich verwerfen...

Viel Erfolg und Grüße,
Christian

25.01.2011 15:12 | geändert: 22.03.2011 15:53