1 Carina (Gast)

Hallo,

ich möchte mein Abi am Wirtschaftsgymnasium nachholen. Habe bereits eine abgeschloßene Ausbildung und dannach ca. 2,5 Jahre gearbeitet.
Ich lebe nicht mehr bei meinen Eltern, bin 22 J. Geldliche Unterstützung der Eltern nicht möglich.

Was gibt es da für Finanzielle Unterstützung?


Über eine Antwort freue ich mich

24.02.2010 13:05

2 admin

Hallo Carina,

Förderung nach Bafög könnte es geben. Wäre Bedarf für Schüler, also ein Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Ist nur ne kompliziertere Sache am Wirtschaftsgymnasium. Wenn du das Abitur einfach an einem Abendgymnasium oder Kolleg nachholen würdest, wäre die Sache einfach, denn da wirst du generell elternunabhängig gefördert. Gemäß dem Merkblatt müsste man jetzt schauen, ob ein anderer Ausnahmebestand für eine elternunabhängige Förderung durch Bafög bei dir zutrifft: https://www.bafög.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php Meiner Meinung nach kommt da max. Punkt 4 in Frage, wenn deine Ausbildung halt 3 Jahre ging und du sagst, dass du jetzt 2,5 Jahre gearbeitet hast, dann wären es zum neuen Schuljahr im Sommer ja eigentlich 3 Jahre und du würdest die Regel entsprechend erfüllen. Dann könntest du auch am Wirtschaftsgymnasium elternunabhängig gefördert werden, aber das würde und musst du ja mit dem Amt für Ausbildungsförderung abklären. Ansonsten wird man am Wirtschaftsgymnasium nur elternabhängig gefördert, sprich das Einkommen der Eltern wird mit zur Berechnung der Förderungshöhe hinzugezogen.

Die Bedarfssätze kannst du dir hier anschauen: https://www.bafög.de/de/welche-bedarfssaetze-sieht-das-bafoeg-vor--375.php Wenn du genau hinschaust, siehst du gleich das nächste "Dilemma", denn für den Besuch des Wirtschaftsgymnasium, das in der Tabelle unter Punkt 1 fällt (da keine Berufsausbildung vorausgesetzt wird) liegt der Bedarfssatz bei 383 €, bei einer eigenen Wohnung (plus etwaige Zuschläge max. 519 €). Für den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kolleg gibt der Bedarfssatz über 100 € pro Monat mehr her (Zeile 4), der Höchstsatz liegt dort bei 623 €.

Bei der individuellen Förderungshöhe (das was du im Endeffekt pro Monat bekommst) werden Einkommen und Vermögen vom Bedarfssatz abgezogen: https://www.bafög.de/de/wie-wird-die-individuelle-foerderungshoehe-berechnet--376.php Die Einzelheiten dazu kannst du dir auf den entsprechenden Unterseiten dort durchlesen, die Webseite ist da eigentlich hervorragend, sodass man da auch gut durchblickt lächel

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

24.02.2010 13:41 | geändert: 11.04.2020 00:14

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