1 nibel

Hallo miteinander,

ich beschäftige mich zur Zeit mit meinem weiteren Werdegang und ärgere mich gerade tierisch, dass ich nach dem 1. Halbjahr des 13. Jahrgangs an einem technischen Zweig eines beruflichen Gymnasiums die Flinte ins Korn geworfen habe (bitte nicht nach den Gründen fragen)! Ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker begonnen und bin im Sommer 2012 damit fertig. Zur Zeit habe ich die allg. Fachhochschulreife (Schnitt 2,4) inklusive des praktischen Teils inne und wohne in Schleswig-Holstein.

Da ich bereits die Oberstufe fast bis zum Ende durchlaufen habe sehe ich mich relativ gut gewappnet für eine Nichtschülerprüfung, mir ist dennoch klar, dass nochmals intensive Vorbereitungen nötig werden.

Nun aber zu meinen grundsätzlichen Fragen:

1.: Ist der bereits erfolgte Besuch einer gymnasialen Oberstufe ein generelles Ausschlusskriterium? Oder reicht es, dass der Besuch mehr als 2 Jahre zurückliegt?

2.: Wo muss ich mich anmelden?

3.: Ich habe gelesen, dass man die Vorbereitungen zur Prüfung dokumentieren muss. In welcher Art und Weise erfolgt dies? Wie viel muss ich genau dokumentieren(Quantitativ, Qualitativ bzw. Zeitraum)?

4.: Aus welchen Fächern kann ich meine Prüfungsfächer wählen? Geschieht dies völlig frei?

5.: Können bisherige schulische Leistungen eingebracht werden?

6.: Was sind mögliche Alternativen unter dem Gesichtspunkt, dass ich nicht noch ein weiteres Jahr verlieren möchte (bin zur Zeit 22) ?

7.: Ich hatte auf dem Gymnasium als Leistungskurs Englisch und hätte daher keine Prüfung in Spanisch ablegen müssen. Kann ich auch bei der Nichtschülerprüfung eine ähnliche Konstellation erzwingen? Wenn das nicht der Fall ist, wie viele Punkte muss ich in der Prüfung für die 2. Fremdsprache schaffen? (dümpelte in Spanisch immer mit 6-7 Punkten rum). Wenn ich hier durchfalle ist ist es dann automatisch ein fachgebundenes Abitur?

Ich hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten!
Schon mal vielen Dank im Voraus!

13.06.2011 20:50 | geändert: 13.06.2011 23:40

2 admin

Hi,

ja ich denke auch, dass du unter den Voraussetzungen (bis in die 13. das BG besucht + volle FHR da und Berufsausbildung nächstes Jahr fertig) gut fürs Nichtschülerabi gewappnet bist, das kann also bei richtiger Vorbereitung imo was werden - auch wenn du anscheinend die wichtigste(n) Rechtsgrundlage(n) nicht gefunden hast zwinker

Ich werde mal versuchen, auf die einzelnen Punkte Antworten zu geben. Alles bezieht sich auf den Fall, dass du die Nichtschülerabiturprüfung auch in Schleswig-Holstein machst (Grundlage ist dann u.a. die Landesverordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler und an Waldorfschulen > APVO-NW):

1) Ist imo kein Ausschlusskriterium. § 2 der APVO-NW definiert den Personenkreis der Nichtschülerabiturprüfung. Wichtig ist demnach das Mindestalter (19), im Kalenderjahr vor der Prüfung keine öffentliche oder staatlich anerkannte Ersatz-Schule mit dem Abschlussziel Abitur besucht sowie eine angemessene Vorbereitung durchgeführt zu haben, max. einmal nicht bestandene HZB-Prüfung, kein gleichwertiger Abschluss vorhanden und ein Wohnsitz in S-H.

2) § 3 APVO-NW heißt es in Absatz 1:

(1) Die Zulassung zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler erfolgt auf Antrag, der an die oberste Schulaufsichtsbehörde zu richten ist.

3) § 3 APVO-NW spricht in Absatz 3 Nr. 4 lediglich von "Angaben und Nachweise über Vorbereitung auf die Prüfung". Am besten setzt du dich mit der obersten Schulaufsichtsbehörde in Verbindung, die über die Zulassung entscheiden, wie diese Angaben/Nachweise auszusehen haben!

4) § 4 APVO-NW

5) Wie meinst du das genau? Für die Abitur Gesamtqualifikation ("Abi-Schnitt")? Das geht nicht, die Gesamtquali bei der Nichtschülerabiturprüfung ergibt sich ausschließlich als Summe der Punkte aus den acht Prüfungsfächern.

6) Wie sieht deine genaue Planung aus? Möchtest du gleich nächstes Jahr, also 2012, die Nichtschülerabiprüfung machen, also quasi noch während deiner Berufsausbildung? Da wirds dann kaum ne schnellere Alternative zu geben. Wenn du aber im Anschluss an die Berufsausbildung noch 1 Jahr investieren würdest, könntest über einen einjährigen Besuch der BOS nachdenken (Direkteinstieg ins zweite Schulleistungsjahr mit FHR möglich). Quasi als "Fallback", wenns mit dem Nichtschülerabi nicht klappt.

7) Zwei Fremdsprachen sind gemäß § 4 APVO-NW Pflicht bei der Nichtschülerabiturprüfung, darunter Englisch, Französisch oder Latein. Spanisch wird laut Absatz 2 Nr. 1 erstmal nicht als Prüfungsfach angeboten, wird aber sicherlich gemäß Absatz 3 "prüfbar" sein. In der 2. FS musst du wie in jedem Prüfungsfach gemäß § 7 APVO-NW mind. einen Punkt bekommen, um nicht sofort die Abiprüfung nicht zu bestehen (bei der schriftlichen kann man das aber u.U. über eine mdl. Ergänzungsprüfung ausbügeln!). Auf eine fachgebundene Hochschulreife hat das keinen Einfluss, du hast die Abiprüfung dann halt insgesamt nicht bestanden... Alles weitere kommt dann drauf an, kannst ja nachlesen.

Grüße,
Christian

15.06.2011 15:51

Nur Mitglieder können in diesem Forum Antworten schreiben.

Login | Registrieren