1 Berna T. (Gast)

Guten Abend.

Ich habe mich nun Stunden durchs Internet geklickt und habe diese Seite gefunden.
Ich komme gleich zur Sache.

Ich komme aus Baden-Württemberg.
2007 habe ich meinen Realschulabschluss gemacht und ab Herbst ein Wirtschaftsgymnasium besucht. Im Februar 2010 bin ich aber vom 1. Halbjahr der 13. zum Anfang des 2. Halbjahres der zwölften zurück. Die Gründe spielen ja her keine große Rolle. Auf jeden Fall sieht es bei mir momentan viel schlechter aus als letztes Jahr. Zwar sind die Notenkonferenzen erst nächste Woche, aber ich denke nicht, dass ich das packen werde.
Wenn ich aber genau wie letztes Jahr nicht in das 2. Halbjahr der 13. komme, muss ich von der Schule abgehen, da man ein Jahr nicht zwei mal wiederholen kann. Das geht bei mir höchstens nur dann, wenn ich jetzt die komplette 13, inkl. Prüfungen, schaffe - dann kann ich die 13. noch einmal wiederholen.
Ich habe mich nun aber informiert und könnte ab März ein FSJ anfangen. Allerdings würde das dann bis Herbst 2012 gehen; 18 Monate also.
Meine Frage ist: habe ich dann Möglichkeiten, noch einmal das Abitur in Angriff zu nehmen? Und wenn ja, welche? Wie lange würde es dauern? Wäre es dann die allgemeine Hochschulreife? Kann ich gar nur die 13. wiederholen, aber eben mit dieser zeitlichen Lücke bedingt durch das FSJ?

Nachtrag:

Natürlich würde ich die 13. nicht wiederholen, wenn ich sie packe; sondern nur dann wenn ich eben in das 2. Halbjahr der 13. komme aber durch die Prüfung falle.

Ich danke im Voraus.
MfG

13.01.2011 01:35 | geändert von admin: 13.01.2011 02:07

2 admin

Hi,

also als erstes würde ich mal schauen, was die Notenkonferenz ergibt, also ob du in die 13/2 versetzt wirst. Wenn ja, alles dran setzen, dass es mit der Abiturprüfungszulassung klappt. Wenn du die Zulassung nicht bekommst, gilt das imo als einmal Nichtbestehen der Abiturprüfung und du wiederholst das Jahr, musst dann aber alles packen. Schau dir dazu mal bitte die Verordnung über die Jahrgangsstufen sowie über die Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien (Abiturverordnung berufliche Gymnasien - BGVO) an, ob das stimmt. Es gibt zwar noch eine Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an beruflichen Gymnasien (Versetzungsordnung berufliche Gymnasien), die gilt meiner Meinung nach aber nicht für dich (du bist ja schon aus der Eingangsklasse raus, das war die 11.).

Zum Aussetzen und Wiedereinstieg habe ich jetzt nicht wirklich was gefunden, kannst ja selber nochmal in der Verordnung schauen, vllt. habe ich es übersehen.

Dann check schon mal, ob du bei Abgang nicht vllt. den schulischen Teil der Fachhochschulreife bekommst, siehe folgende Verordnung. Dann kannst anschließend den berufsbezogenen machen und hast wenigstens einen Schulabschluss, der dich zum Hochschulstudium berechtigt, wenn das dein Ziel ist.

In wiefern dir dann noch Möglichkeiten offen stehen, das Abitur auf andere Weise zu machen, muss man wohl individuell klären. Nichtschülerprüfung (Abiturprüfung für Schulfremde) kann gehen, ob ein anderes berufliches Gymnasium aufnimmt, ist wohl sehr fraglich (auch mal andere Richtungen anfragen). Da du keine abgeschlossene Berufsausbildung oder -erfahrung hast, fallen Alternativen wie die BOS oder Abendgymnasium/Kolleg raus. 18 Monate FSJ helfen da leider als berufliche Vorbildung nicht wirklich weiter. Du kannst dich aber dann auch mal in anderen Bundesländern umhören.

Viele Grüße,
Christian

13.01.2011 02:49

3 Berna T. (Gast)

Hallo!

Dankeschön.

Der Beitrag hat mir wirklich sehr geholfen.
Ich werde jetzt wirklich sehen, was sich mit dem 2. Halbjahr machen lässt. Falls es so ist, dass es nicht klappt, fange ich das erforderliche einjährige Praktikum an und studiere anschließend an einer Fachhochschule. Falls ich es schaffe, bald eine Praktikumsstelle zu finden, und das ein Jahr geht, kann ich die Zeit bis zum Semesterbeginn im Herbst mit einem nur sechsmonatigem FSJ überbrücken.

Jedenfalls habe ich weiter recherchiert, und herausgefunden, dass es durchaus für mich Perspektiven auch ohne die allgemeine Hochschulreife gibt. Das Fachabi bietet da auch einiges.

Vielen lieben Dank!

MfG

13.01.2011 18:35

4 admin

In Sachen schulischer Teil der FH-Reife: Rechne erstmal durch (anhand der oben verlinkten Verordnung) oder frag an deiner Schule dann nach, ob das mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife klappt - natürlich nur, sofern du das berufliche Gymnasium verlassen musst. Die nötige Bescheinigung bekommt man laut Verordnung auch nur auf Antrag beim Verlassen der Schule, also wohl nicht automatisch.

Eine wichtige Sache noch zum schulischen Teil der Fachhochschulreife: Eine Anerkennung in Sachsen und Bayern findet laut aktueller Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 01.10.2010) nicht statt. Vorher war das bei Thüringen auch so, die scheinen aber nun auf Grundlage der aktuellen Fassung die Anerkennung zu gewährleisten. Ruhig dbzgl. auch nochmal dann am beruflichen Gymnasium oder dem Kultusministerium nachfragen. Das ist bei den Perspektiven definitiv zu beachten!

Viele Grüße,
Christian

13.01.2011 19:53

5 Berna T. (Gast)

Guten Abend!

Tut mir leid, dass ich ewig hier was hinschreibe, aber einfach so unbeantwortet möchte ich das auch nicht lassen! lächel

Ich war heute bei meiner Oberstufenberaterin und wir haben uns zusammen hingesetzt und überprüft, ob ich überhaupt den schulischen Teil bestehe. Und in der Tat habe ich diesen in der Tasche.
Und sie hat mir auch gesagt, dass ich diesen Teil beantragen kann und dass mir die Schule diesen überreichen wird.

Bayern und Sachsen erkennen also das nicht an? Ist nicht weiter schlimm.


Baden-Württemberg

in Hessen werden die folgenden in Baden-Württemberg erworbenen Bildungsnachweise als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannt:

Das Zeugnis der Fachhochschulreife, ausgestellt aufgrund des früheren Versetzungszeugnisses nach Klasse 13 eines öffentlichen oder staatlich anerkannten allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums in Verbindung mit der Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer mindestens einjährigen ununterbrochenen praktischen Tätigkeit [hierunter fallen nicht Zeugnisse der neugestalteten gymnasialen Oberstufe]

Das wäre doch für mich gültig, oder?
Ist mit dem Versetzungszeugnis nach Klasse 13 das Abschlusszeugnis der 12. gemeint?

Ich danke nochmals!

Gruß,

Berna

14.01.2011 18:46 | geändert von admin: 27.07.2014 01:37

6 admin

Erstmal Glückwunsch, dass es mit dem schulischen Teil klappen würde.

Möchtest du denn an der FH Frankfurt studieren? Ich würde einfach bei der entsprechenden FH, wo du anfangen möchtest, fragen, ob deine FH-Reife aus Baden-Württemberg zum Studium berechtigt.

Das mit der gegenseitigen Anerkennung ist immer nicht so leicht, vor allem bei der Fachhochschulreife. Wenn die Landesverordnung deines Bildungsgang entsprechend der KMK Vorgaben ausgestaltet ist und dort die gegenseitige Anerkennung gewährleistet ist, dann klappt es eigentlich.

Grüße,
Christian

14.01.2011 21:25

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