1 Roman (Gast)

Hi Leute,

ich hab folgendes Anliegen, aber ersteinmal zu meiner Person:
- Ich bin 20 Jahre alt
- Habe die mittlere Reife
- lebe in Schleswig-Holstein (Kiel)
- und stehe kurz vor dem Abschluss meiner Ausbildung als Elektroniker

Das Ding ist, ich möchte eine allgemeine Hochschulreife erlangen und wollte wissen ob es in meinem Alter noch möglich wäre auf ein ganz normales Gymnasium (5-13 Klasse) in der 11 Klasse einzusteigen?
Oder besteht für mich nur die Möglichkeit die allgemeine Hochschulreife mit dem BOS oder auf einem Kolleg zu erlangen?

Weil ich unbedingt studieren möchte und zwar nicht im Technik bereich sondern Literatur.

Ich hoffe mir kann da jemand behilflich sein.

Gruß Roman lächel

17.11.2010 09:02 | geändert von admin: 17.11.2010 12:26

2 admin

Hallo Roman,

es wäre noch zu klären, wo du die mittlere Reife erworben hast und mit welchem Notendurchschnitt?

Ich habe mir gerade mal einige betreffende Verordnungen sowie das Schulgesetz in Schleswig-Holstein angeschaut und finde da bzgl. der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien kein Höchstalter oder sonstiges, jedoch heißt es in der aktuell gültigen Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) in §2 Absatz 3:

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Ein Anspruch auf Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe eines bestimmten Gymnasiums oder einer bestimmten Gemeinschaftsschule besteht nicht.

D.h. notfalls kann die Schulleiterin/der Schulleiter eine Aufnahme untersagen (vllt. bzgl. des Alters) obwohl du die Aufnahmevoraussetzungen erfüllst.

Ohnehin stehen dir aber einige andere Möglichkeiten zur Verfügung, sodass ich mich an deiner Stelle gar nichts auf allgemeinbildende Gymnasium versteifen würde. Zumal bspw. die Berufsoberschule ein Jahr kürzer wäre (jedoch beachten, dass die allgemeine Hochschulreife nur bei ausreichenden Kenntnissen in der 2. FS erworben wird)! Alternative Wege für dich zur allgemeinen Hochschulreife wären: Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium, Kolleg, Nichtschülerabiturprüfung (mit entsprechender Vorbereitung natürlich). Hier ein schönes PDF aus SH zum Erwerb schulischer Abschlüsse in beruflichen Schulen/Bildungswegen.

Weiterhin solltest du dir bewusst sein, dass mitunter auch ein Literaturstudium ohne Abitur und zwar mit Fachhochschulreife möglich ist (da entweder ein Angebot an FHs und gleichgestellten Hochschulen besteht oder du in Hessen mit Ausnahme der Uni FF/Main mit der FH-Reife auch an Unis auf Bachelor studieren kannst). Schade ist im Nachhinein immer, dass zu weniger Leute von der Möglichkeit wissen, auch während einer dualen Berufsausbildung an der Berufsschule durch Zusatzunterricht/-prüfung die Fachhochschulreife zu erwerben. Dadurch könnten sich einige ein Jahr an der FOS/BOS sparen.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

17.11.2010 13:26 | geändert: 09.04.2020 22:13

3 Roman (Gast)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort lächel
Ich füg noch ma hinzu das ich meine mittlere Reife an der Realschule in Heikendorf abgelegt habe mit (leider) einem Notendurchschnitt von 3,0.
Ich weiss das mein Notendurchschnitt deutlich besser sein könnte (ohne jetzt in irgendeiner Art Arrogant klingen zu wollen), leider hab ich diesen wegen, wollen wir es mal "Menschliches Versagen" oder "Dummheit" nennen, versaut. Grad deswegen möcht ich mein Abitur nachholen und natürlich als Voraussetzung zum Studieren. Die Möglichkeit die du noch genannt hast zu studieren, ohne ein Abi zu besitzen, wäre nichts für mich, aber trotzdem danke für den Hinweis zwinker

Gruß Roman

17.11.2010 13:48

4 admin

Ok, also berufliches Gymnasium könnte gerade so was werden. In der entsprechenden Landesverordnung (BGVO) heißt es zwar in §2 Absatz 2 Aufnahmevoraussetzungen:

[...]können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die

1. den Realschulabschluss oder einen diesem gleichwertigen Schulabschluss erworben haben, der die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht erfüllt, bei dem aber in den Fächern der Stundentafel ein Notendurchschnitt von besser als 3,0 erzielt wurde, [...]

jedoch würde dir Absatz 3 entgegenkommen, wo es u.a. heißt:

Der nach Absatz 2 ermittelte Notendurchschnitt wird bei Bewerberinnen und Bewerbern

1. mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 232 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407), oder der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl I S. 3074, ber. 2006 S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407), oder dem Seemannsgesetz vom 26. Juli 1957 (BGBl I S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 324 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl I S. 2407), und Berufsschulabschlusszeugnis oder mit abgeschlossener Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht um 0,5 verbessert; der Bonus von 0,5 wird nicht gewährt, wenn erst durch die Berufsausbildung der Mittlere Schulabschluss erworben wurde;

Könnte also klappen durch die Verbesserung. Aber wie gesagt drei Jahre bis Abitur.

In der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium gibt es eine solche "Verbesserungsregelung" nicht, da muss der Notendurchschnitt besser als 3,0 sein (oder du hast halt an der Realschule einen Realschulabschluss erlangt, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt). Zudem gilt eine Auslese, wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt: "Bei beschränkten Aufnahmemöglichkeiten ist für die Auswahl unter Bewerberinnen und Bewerbern auf den erzielten Notendurchschnitt abzustellen."

Würde an deiner Stelle aber die FOS (Realschulabschluss ohne besonderen Notendurchschnitt ausreichend + deine Berufsausbildung) und anschließend die BOS besuchen, da es halt in zwei Jahren bis Abitur geht. Musst nur darauf aufpassen, die zweite Fremdsprache als Wahlfach zu belegen, um am Ende den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (anstelle der fachgebundenen) sicher zu stellen.

Die anderen oben genannten Alternativen bleiben bestehen.

Grüße,
Christian

17.11.2010 14:22

5 Roman (Gast)

Ich hätt da noch eine letzte Frage lächel nd Vielen Dank, du hast mir wirklich geholfen, und zwar könntest du mir sagen wo du das nachgelesen hast, dass der Schulleiter die Entscheidung drüber fällt ob man angenommen wird oder nicht. Wenn es eine Internetseite war könnstest du mir bitte davon den Link schicken?

Nochmals Danke lächel

edit: Hab's gefunden lach Brauchste mir nicht zu schicken.

Gruß Roman

18.11.2010 15:39 | geändert von admin: 18.11.2010 17:57

6 admin

Du meintest das Zitat aus meiner ersten Antwort oben, wo es um die Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen ging, ja? Das stammt wie geschrieben aus der Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) in §2 Absatz 3.

Aber wie gesagt, an deiner Stelle würde ich in den Versuch an ein Gymnasium zu kommen nicht zu viel Energie reinstecken > FOS + BOS wäre mein persönlicher Favorit, da schneller und du bringst die erforderlichen Voraussetzungen mit (d.h. auch viele "Gleichgesinnte") zwinker

Viel Erfolg und Grüße,
Christian

18.11.2010 18:03 | geändert: 24.07.2014 19:46

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