1 Kenku (Gast)

Hallo Leute,

ich habe neben meiner Ausbildung das extern abi 2mal nciht bestanden, weil ich oft für Ausbildung lernen musste.
Allgemeine Hochschulreife kann ich nicht mehr machen?
Darf ich nun die Fachochschulreife machen und ist diese leichter? Was habe ich noch für alternativen??

Mfg

07.04.2011 01:07

2 admin

Hallo Kenku,

wo hast du die Externenabiturprüfungen denn abgelegt? Also in welchem Bundesland und an welcher Schulform? Ohne diese Angabe kann ich max. auf die KMK Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II verweisen, wo es in der derzeitigen Fassung in Bezug auf die Zulassung zur Prüfung in 1.1 u.a. heißt:

[...] Wer die Abiturprüfung zweimal nicht bestanden hat, darf nicht zugelassen werden.

Ich denke aber, dass der Zug Abitur wohl abgefahren ist, wie es bei der FHR aussieht, kann ich leider nicht sagen (vor allem ohne Kenntnis des Bundeslandes und weiterer Parameter, siehe Forenregeln Punkt 2).

Viele Grüße,
Christian

07.04.2011 02:53 | geändert: 30.09.2012 01:49

3 Kenku (Gast)

Hallo Christian,

ich habe an einem Kolleg fürs Abi nachholen das extern abi gemacht in NRW.
Ehrrlich gesagt, intressiert mich jetzt ob ich die Fachhochschulreife machen darf z.b. an einer Fachoberschule oder Abedngymnasium.

07.04.2011 16:34

4 Kenku (Gast)

Besser gesagt Weiterbildungskolleg.

07.04.2011 17:17

5 admin

Ok, Fachhochschulreife sollte imo machbar sein, bspw. über eine Externenprüfung oder halt FOS am Berufskolleg mittels "regulärem Schulbesuch". Die relevanten Verordnungen dazu sind: PO-Externe-BK bzw. APO-BK (mitsamt deren Verwaltungsvorschriften).

Weiterbildungskolleg könnte klappen, weil du ja diese nicht besucht hast (ansonsten wäre die Höchstverweildauer problematisch), sondern bisher lediglich auf Grundlage der PO-Externe-A 2x die Abiprüfung nicht bestanden hast. Somit könntest du am WbK imo eigentlich die FHR machen und evtl. sogar das Abi, da als Zulassungsvoraussetzung eigentlich nix davon zu lesen ist (was mich irritiert oder ich auch vllt. nicht richtig gelesen habe), dass man noch nicht 2x nicht bestanden haben darf. hmmm Einfach mal anfragen und die Antwort dann auch hier posten (mit entsprechendem Verweis auf den Punkt in den Verordnungen/Verwaltungsvorschriften, damit wir die rechtliche Grundlage haben).

Wie gesagt, frag mal an den Schulen nach und gib bitte unbedingt über das Ergebnis hier Bescheid!

Grüße,
Christian

07.04.2011 22:16

6 Kenku (Gast)

habe mal bei der WBK angerufen und die meinten, dass es sehr draufankommt welche schulform ich besucht habe. Da ich keine besucht habe (weder WBK/Gymnasium noch FOS) sondern ledeglich 2xmal extern Abiprüfung machte, darf ich die FHR am WBK machen lächel Da jeder eine andere Schullaufbahn hat, sollte man dort einfach anrufen.

Danke für die Hilfe, Super das es dieses Forum gibt zwinker

08.04.2011 19:48

7 admin

Das habe ich in etwa ja so geschrieben, ist doch ne gute Nachricht zwinker

Dann viel Erfolg und danke fürs Lob. Wie du noch Dankesagen kannst, steht in den Forenregeln unter Punkt 11 bäh

Alles Gute und Grüße,
Christian

09.04.2011 01:51

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