1 Cyrano (Gast)

Hallo allerseits!

Mein Name ist Cyrano und ich bin 26 Jahre alt.
Zur Zeit hole ich das Abitur auf dem Abendgymnasium nach (Ende 1.Semester, in NRW).
Da ich mich aber im ersten Semester unterfordert fühle, und ich außerdem noch ein Jurastudium anstrebe, spiele ich mit dem Gedanken nach FFM umzuziehen. Dort würde ich dann für ein Jahr das Maturum besuchen, um mich auf die Externenprüfung vorzubereiten.
Nur in Mathe habe ich allerdings nur wenige Vorkenntnisse, da habe ich zugegebenermaßen großen Nachholbedarf, welchen ich aber durch Engagement sicher aufholen kann.
Nun bin ich gerade dabei Infos über das Maturum zu sammeln ( deren HP zeigt keine Inhalte an).
Angerufen habe ich dort aber bereits, erwarte auch morgen einen Rückruf.
Meine Frage ist nun, warum man ein Jahr vorher keine öffentl. Schule besucht haben darf, wenn man dort ankommen will?
Sollte ich denen also mein kurzes Intermezzo am Abendgymnasium besser verschweigen, oder gibt es da andere Möglichkeiten? Wo ist da überhaupt der Sinn? Ich sehe ihn jedenfalls nicht.... wütend Was meint Ihr? hmmm
Auch für weitere nützliche Infos rund ums Nichtschülerabi (egal ob Privatschule, autodidaktisch, etc..) wäre ich überaus dankbar.

12.01.2011 18:28

2 admin

Hallo Cyrano,

also bei mir geht die Seite der MATURUM auch nicht, tja, liegts an denen zwinker

Diese Regelung mit dem "Jahr vorher keine Schule besucht haben" entspringt imho der hessischen Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO), die Grundlage für das Externenabitur in dem Fall ist. Die KMK schreibt als "übergeordnete Stelle" einen solchen Passus ebenso in die "Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II".

Was der genaue Grund für diese Zulassungsbedingung ist, weiß ich leider nicht, müsste man mal nachfragen > das habe ich gerade mal gemacht, indem ich eine Mail ans passende Referat im "Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland" geschickt habe lächel

Das Problem bei der Sache ist nur: Aktuell bist du ja noch Schüler des Abendgymnasiums, korrekt? D.h. du könntest in diesem Jahr zum 15. Dezember keinen Antrag auf Zulassung zur Nichtschülerabiturprüfung stellen, weil du ja 12 Monate vorher eine Schule besucht hast. Damit fällt die Prüfung für 2012 imho schon mal flach! Ginge also frühestens 2013!

Viele Grüße,
Christian

12.01.2011 22:43 | geändert: 11.04.2020 17:33

3 Cyrano (Gast)

Na ja, *hüstel*,

muss ja niemand wissen, dass ich am 15.Dez. noch Schüler am AG war.
Evtl. lässt da auch meine jetzige Schule mit sich reden. staun
Oder ich wechsle hierhin: http://www.sfeberlin.de/
Wäre auch noch eine Überlegung wert.
Das Konzept gefällt jedenfalls. Bin da mehr so der Freigest. Je "undeutscher", desto besser zwinker .
Dauert halt aber auch wieder etwas länger...
Jedenfalls freue ich mich auf das Gespräch morgen, mit den Leuten der Maturum.
Tolle Idee übrigens, das mit der Mail ans Ministerium.
Und überhaupt machst du deine Sache hier echt gut. Bist eine echte Hilfe mit viel Know-How, Durchhaltevermögen und mit einem ausgezeichneten Talent für Recherchee, usw.
Weiter so!

Cyrano lach

12.01.2011 23:46 | geändert von admin: 26.07.2014 21:34

4 admin

Wie ich gesagt habe, kommt diese Zulassungsbedingung mit dem "Jahr vorher keine Schule besucht haben" nicht aus Hessen, sondern "von weiter oben" und zwar der KMK-Vereinbarung über die Nichtschülerabiturprüfung (d.h. theoretisch findet sich die Umsetzung in jedem Bundesland zwinker ).

Von daher gilt das auch für Berlin, siehe PrüfVO-Nichtschülerabitur § 11 Zulassung zur Prüfung und Antragstellung:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1.) in dem der Prüfung vorausgegangenem Jahr nicht Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe einer öffentlichen Schule oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule oder eines staatlichen Abendgymnasiums oder Kollegs gewesen ist, [...]

Tja, das mit dem Verschweigen wird kritisch, weil du auch entsprechende Erklärungen usw. abgeben musst. Ich glaube, dass das rauskommen könnte (Lücken bspw. oder vllt. wird das auch irgendwo gemeldet/registriert, keine Ahnung).

Ich glaube auch nicht, dass die MATURUM diese Anforderung mit den 12 Monaten stellt, das bezieht sich wohl eher auf die eigentliche Prüfung. Kannst ja mal im Gespräch nachfragen.

Wenn dich die Nichtschülerprüfung in Berlin interessiert, hier ein Merkblatt mitsamt Antrag.

Und danke fürs Lob, freut mich immer wieder, wenn ich Leuten durch den Föderalismusbildungsdschungel helfen kann!

Na gut, dann berichte mal, was die von der MATURUM so sagen und warum deren Webseite nicht funzt lächel

Viele Grüße,
Christian

13.01.2011 00:10 | geändert: 18.02.2021 16:16

5 Cyrano (Gast)

Alles klar, bis später! zwinker Gn8

13.01.2011 00:22

6 Cyrano (Gast)

Also, die Maturum hat sich entgegen Ihrer Ankündigung noch nicht gemeldet.
Um 11.45 Uhr rief ich dort an, da ging nur der AB ran.
Ziemlicher Mist. Meinste ich sollte denen eine Nachricht hinterlassen?

LG

13.01.2011 12:34

7 admin

Ja, warum nicht.

13.01.2011 12:57

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