1 die Künstlerin (Gast)

Hallo,

ich würde gerne das Abitur nachholen, um anschließend an der Uni studieren zu können.

Bis zur 9. Klasse habe ich ein Gymnasium besucht, dann aber abbrechen müssen (länger krank gewesen, Klasse wiederholt, erneut länger krank geworden, Versetzung in die 10. erneut verfehlt >zu viele Fehlstunden). Direkt anschließend habe ich die 10. Klasse einer Realschule (in Schleswig-Holstein) besucht und auch abgeschlossen.
Ein Jahr später habe ich ein Studium (Kunst & Design) an einer Privatschule angefangen und in 3/4 der Regelstudienzeit erfolgreich beendet. Da die Schule nicht staatlich anerkannt war, habe ich dadurch keine Hochschulzugangsberechtigung erwerben können. Mein Abschlusszeugnis wird mir dementsprechend auch nicht als Studienabschluss anerkannt, was zu Problemen nicht nur auf dem Arbeitsmarkt führt.

Um jetzt an einer (staatlichen) Uni (etwas ganz anderes) studieren zu können, benötige ich das Abitur. Da ich aber mittlerweile 23 bin und eine eigene Wohnung in Hamburg habe, gestaltet sich das etwas schwierig. Abendgymnasium ist keine Option; Abi per Fernstudium zu teuer; berufliche Gymnasien möchten mich nicht haben, da ich ja keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf habe.

Ich wurde jetzt nach reichlich hin und her ab August an einer FOS Gestaltung (Klasse 12) angenommen, musste aber feststellen, dass diese Schule "nur" zur Fachhochschulreife führt (und auf ein Kunst-/Designstudium vorbereiten soll). FHR würde in meinem Fall aber nicht ausreichen.

Ich habe jetzt von einer Privatschule hier in Hamburg gehört, die in nur 2 Jahren auf die externe Abiturprüfung vorbereitet. Dies wiederum ist mit Kosten verbunden.
Könnte ich dafür nochmals BaföG erhalten? (Ich habe bereits 6 Semester lang Schüler-BaföG für das erwähnte Studium erhalten.)

Oder sieht sonst noch jemand eine andere Option (sowohl Schule als auch Finanzierung)?
Ich bin über jede Antwort dankbar.

Grüße
die Künstlerin

27.06.2010 19:59

2 admin

Hallo,

also, eine abgeschlossene Ausbildung hast du nicht, oder? Hast du ein paar Jahre gearbeitet? Weil es erstaunt mich, dass du bspw. auf eine FOS in Hamburg kommst, deren Zugangsvoraussetzungen wie folgt lauten:

Realschulabschluss und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder eine dreijährige einschlägige Berufstätigkeit

Hier mal die entsprechende Verordnung für die gymnasiale Oberstufe, auch das berufliche Gymnasium: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=05F8CB92852963123B5504F81FA371CE.jp16?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-ReifeAPOHA2008rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs Was mich wundert, dass die (berufliches Gymnasium) dich ablehnen, weil wenn du folgendes erfüllst, solltest du aufgenommen werden, egal ob du ne Ausbildung abgeschlossen hast oder nicht:

In die Vorstufe wird aufgenommen, wer den Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss erworben hat, sofern das Abschlusszeugnis eine Durchschnittsnote) über alle Fächer (außer Sport) von mindestens 3,0 und ebenfalls in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 ausweist oder

Erst wenn du den Schnitt nicht hast, braucht man eine entsprechende berufliche Vorbildung.

Zwecks der Privatschule, kann sein, dass es eine solche Möglichkeit gibt, aber auch diese kostet Geld und bestimmt nicht weniger als das Abitur über eine Fernschule zwinker Zwecks Bafög, die Frage beantwortet dir das entsprechende Amt für Ausbildungsförderung.

Was mich noch interessieren würde, was war das konkret für ein Studium, das du da gemacht hast?!? Wie geht denn sowas mit Realschulabschluss, der ja nunmal überhaupt keine Hochschulzugangsberechtigung ist? Bitte sag mal, welche "Hochschule" das war und wie der Studiengang hieß?!?

Aufbaugymnasium und Gesamtschule gehen nicht, siehe obige Verordnung §37:

(3) In das Aufbaugymnasium oder die Vorstufe der integrierten Gesamtschule können die Schülerinnen und Schüler nicht übergehen, die länger als zwei Jahre keine Realschule und keine andere Schule besucht haben, die zu einer als gleichwertig anerkannten Vorbildung führt, sowie die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder der Gesamtschule, die in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt worden sind. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 genehmigen.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

27.06.2010 23:45 | geändert: 11.04.2020 00:55

3 die Künstlerin (Gast)

Hallo,

danke schonmal für deine Antwort.

Eine Ausbildung im klassischen Sinn habe ich nicht. Gearbeitet habe ich in meinem Beruf auch noch nicht in Festanstellung (habe nur hin und wieder Aufträge auf freiberuflicher Basis; bin momentan also noch zusätzlich im Hartz4-System registriert).

Die FOS wollte mich zuerst auch nicht nehmen, da mein Beruf nicht in die der Liste der vorgegebenen Berufe fiel und ich kein entsprechendes Berufsschulzeugnis vorweisen konnte. Warum die sich dann umentschieden haben, weiß ich nicht.

Den Realschulabschluss hatte ich vor fünf Jahren (im Alter von 18 Jahren) mit einem Durchschnitt (ohne Sport) von 2,7 gemacht (mit Sport allerdings 3,0; Deutsch, Mathe, Englisch war 2,3; das Abgangzeugnis der 9. Kl. Gym. (musste ich auch vorzeigen?) war nicht so förderlich (Durchschnitt 3,9; mit Sport 4,1); Deutsch, Mathe, erste Fremdsprache 3,3).

An den beruflichen Gymnasien wies man mich zusätzlich (im Hinblick auf mein Alter von 23 Jahren) noch auf das Durchschnittsalter von 17-18 Jahren der Schüler zu Beginn der Vorstufe hin und meinte, die Schulplätze würden nach Real-Abschlussnote und Alter vergeben. Demnach habe ich es nichtmal auf die Wartelisten geschafft.

Das Studium nannte sich "Grafik-und Kommunikationsdesign" und war an einer Hamburger Kunstschule. Die Schule war zwar staatlich anerkannt (daher BaföG), der Abschluss aber nicht. Diese Information habe allerdings erst hinterher von der Hamburger Behörde für Kultur, Sport und Medien erhalten (Schulaufsicht unterlag dieser Behörde und nicht der Bildungsbehörde).
Vorraussetzung für die Bewerbung war ein Mindestalter von 18 Jahren und Fachabitur/Abitur. Bei Kunst-/Designstudiengaängen (unabhängig ob privat oder staatlich) ist es aber so, dass man bei Nachweis sogenannter "überragender künstlerischer Befähigung" auch ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgenommen werden kann. Dafür legt man (wie jeder andere auch) eine Mappe mit Arbeiten vor und muss die Aufnahmeprüfungen sowie ein Bewerbungsgespräch erfolgreich absolvieren.
Mein Abschlusszeugnis der Kunstschule listet mir die Leistungen aus Grund- und Hauptstudium auf (belegte Seminare etc.) und nennt nur die Durchschnittsnote (in xx% von 100% sowie einen Buchstaben von A-E; Einzelnoten gibt es nicht). Dann gibt es den Vermerk, dass hierfür nach dem "European Tranfer and Accumulation System (ECTS)" xxx Creditpoints vergeben werden. Weiter wird das Thema meiner Abschlusssarbeit genannt und deren Bewertung angeführt (wieder in %). Dann gibt es den Satz "Frau XYZ hat das Studium "Grafik- und Kommunikationsdesign" erfolgreich abgeschlossen".
Fächer wie Deutsch, Mathe, Englisch (alle Schulfächer in diesem Sinn) wurden an der Schule nicht unterrichtet.

Mit dem Schulinformationszentrum Hamburg hatte ich mich auch schon in Verbindung gesetzt. Die konnten mir leider kaum weiterhelfen und wiesen mich auf die Externenprüfung hin.

Das BaföG-Amt habe ich auch schon mit Fragen wegen BaföG/Privatschule "genervt". Ruf am ersten Tag an, sagt Mitarbeiter A unter Vorbehalt, wäre möglich und ein Kollege würde sich nochmals bei mir melden und etwas verbindliches sagen. Besagter Kollege meldet sich auch, meint aber, es wäre nicht möglich und ein anderer Kollege wäre zuständig (dieser meint wieder ja und verweist auf den Kollegen, der gerade im Urlaub ist). Ich hatte daraufhin bei einem Anwalt für Sozialrecht nachgefragt, der war damit leider ebenfalls überfordert und konnte keine verbindliche Auskunft über die Rechtslage geben.

Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben?!

Grüße
die Künstlerin

28.06.2010 11:11

4 admin

Ja, schwierig... Ist ja unter den Umständen schon etwas glücklich, dass du überhaupt einen Platz an der FOS bekommen hast. Du könntest evtl. noch das Kolleg, in HH Hansa-Kolleg, versuchen. Ist eine Schule des ZBW, für die man eigentlich eine abgeschlossene Ausbildung oder Berufserfahrung braucht, aber wenn es an der FOS geklappt hat, vllt. geht es auch dort! Einfach probieren.

Weiterhin würde ich nicht aufgeben und weiter bei anderen beruflichen Gymnasien anfragen, ob eine Aufnahme möglich ist. Klar, im Endeffekt entscheiden die Schulen über die Aufnahme aber eine entsprechende Regelung, dass irgendwelche "Gruppen" (Alter) bervorzugt aufgenommen werden, finde ich in der Verordnung eigentlich nicht?!?

Zwecks Privatschulen, vllt. gibt es ja irgendwelche Ansprechpartner, die eine Übersicht der Angebote haben, hmm...

Ansonsten bleibt wohl leider als einzige Alternative echt nur die Externenprüfung mit Vorbereitung im Selbststudium oder Fernschule.

Du könntest vllt. auch versuchen, im Umland, also in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, an ein anderes Bildungsangebot zu kommen (berufliche Gymnasien dort zum Beispiel). Auch einfach mal probieren.

Zwecks Förderung, du kannst ja noch versuchen, dich selber ein wenig durch die Paragraphen zu schlagen, die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist da eigentlich ganz gut: https://www.bafög.de/

Und das mit dem Studium ist ja auch total ärgerlich, dass es da keinen staatlichen Abschluss für gab, der irgendwie zählt...

Grüße,
Christian

28.06.2010 12:21 | geändert: 11.04.2020 00:54

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