Ist es möglich am Abendgymnasium in Baden-Württemberg die zweite Fremdsprache abzuwählen, wenn man diese vorher 4 Jahre an der Realschule hatte?

1 Student21 (Gast)

Hallo zusammen,

ich mache zurzeit mein Abitur am Abendgymnasium in BW und würde gerne wissen ob ich nach 4 Jahren Französisch Unterricht auf der Realschule die Möglichkeit habe, die 2. Fremdsprache abzuwählen. Soweit ich weiß steht diese Möglichkeit an Berufsgymnasien und Tagesgymnasien (Allg. Hochschulreife!!!) zur Verfügung. Jedoch habe ich von meinem Rektor die Info bekommen, dass die Regelungen an den Abendgymnasien sich von der der Tagesschulen unterscheiden und diese eine Abwahl nicht erlauben. Kann mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen? Ich habe über dieses Thema lange Zeit gegoogelt, konnte jedoch nichts hilfreiches finden. Falls jemand eine Quelle hat, wo schwarz auf weiß ein Paragraph diese Problematik genau definiert, wäre ich über ein Link sehr dankbar. Vielen Dank im voraus.

Grüße Student21

27.01.2010 19:58

2 admin

Hallo,

habe hier was für dich gefunden, hoffe der Link funktioniert: Hier klicken. Für dich interessant ist § 3 (Fremdsprachenregelung) der Verordnung des Kultusministeriums über allgemein bildende Abendgymnasien (Abendgymnasien-Verordnung) Baden-Württemberg. Da steht drin, wie die Kenntnisse in der 2. FS nachgewiesen werden können. Punkt 1 wäre dort interessant, problematisch ist aber, dass du die Kenntnisse in der 2. FS an einer Realschule und nicht wie dort gefordert an einem Gymnasium gesammelt hast. Dementsprechend könntest du dich nach Punkt 2 jedoch für eine Feststellungsprüfung anmelden, wenn du noch im ersten Halbjahr bist. Die Verordnung ist auch generell für dich interessant, regelt quasi deinen Besuch am Abendgymnasium in Baden-Württemberg. Wenn Punkt 1 oder 2 erfüllt wurden, braucht man die 2. FS nicht belegen.

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de zwinker

27.01.2010 23:45 | geändert: 27.01.2010 23:49

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