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Hi,
ich bin Christian habe eine Frage zur Erteilung der Fachhochschulreife.
Im Jahr 2004 wohnte ich in Niedersachsen und schaffte die 11. Klasse auf einem Fachgymnasium Wirtschaft. Jetzt schließe ich in wenigen Tagen eine kaufmännische Ausbildung ab, das Bundesland, wo ich sie abschließe ist in hessen.
Gemäß APOGOST müsste mir doch dann rein theoretisch die FH-Zugangsberechtigung zustehen oder sehe ich das falsch?
Danke für eine Antwort,
Gruß Christian
ich bin Christian habe eine Frage zur Erteilung der Fachhochschulreife.
Im Jahr 2004 wohnte ich in Niedersachsen und schaffte die 11. Klasse auf einem Fachgymnasium Wirtschaft. Jetzt schließe ich in wenigen Tagen eine kaufmännische Ausbildung ab, das Bundesland, wo ich sie abschließe ist in hessen.
Gemäß APOGOST müsste mir doch dann rein theoretisch die FH-Zugangsberechtigung zustehen oder sehe ich das falsch?
Danke für eine Antwort,
Gruß Christian

Laut Verwaltungsvorschriften zur APO-GOSt in NRW bspw. galt die FHR nach Jahrgangsstufe 11 dort für Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland.