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Hallo,
ich habe in der 12. Klasse (G-9) das allgemeinbildende Gymnasium in NRW vorzeitig verlassen. Auf meinem Abgangszeugnis habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt bekommen.
Anschließend habe ich ein FÖJ gemacht um das als berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife anerkennen zu lassen.
Nun möchte ich auf ein berufliches Gymnasium gehen, um dort den Bildungsgang Erzieherin mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu besuchen.
Das Berufskolleg meint, dass dies geht, obwohl ich schon in der Oberstufe auf dem Gymnasium war. Hat wohl nix miteinander zu tun. Nun bin ich aber verunsichert, weil ich hier was anderes lese. Kann es sein, dass ich nicht zum Abi zugelassen werde, obwohl die Schule mich mit dem Zeugnis und den bisherigen Lebenslauf (Schullaufbahn) aufgenommen hat?
Freu mich über eure Antwort
ich habe in der 12. Klasse (G-9) das allgemeinbildende Gymnasium in NRW vorzeitig verlassen. Auf meinem Abgangszeugnis habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt bekommen.
Anschließend habe ich ein FÖJ gemacht um das als berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife anerkennen zu lassen.
Nun möchte ich auf ein berufliches Gymnasium gehen, um dort den Bildungsgang Erzieherin mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu besuchen.
Das Berufskolleg meint, dass dies geht, obwohl ich schon in der Oberstufe auf dem Gymnasium war. Hat wohl nix miteinander zu tun. Nun bin ich aber verunsichert, weil ich hier was anderes lese. Kann es sein, dass ich nicht zum Abi zugelassen werde, obwohl die Schule mich mit dem Zeugnis und den bisherigen Lebenslauf (Schullaufbahn) aufgenommen hat?
Freu mich über eure Antwort


Und wenn es sich um einen doppelqualifizierenden Bildungsgang handelt - Erzieherin mit allgemeiner Hochschulreife (Anlage D3 APO-BK Erzieherin/AHR) - dann geht der auch vier Jahre im Normalfall (Jahrgangsstufe 11 bis 14)... Wenn der Eintritt in die 11, also in die Einführungsphase erfolgte, muss ich ehrlich sagen, dass sämtliche Zeit am allgemeinbildenden Gymnasium sowie das FÖJ für den fachpraktischen Teil quasi "verschenkt" waren (was das jetzige Ziel angeht) 
