1 scrabbi

Hallo,

ich habe in der 12. Klasse (G-9) das allgemeinbildende Gymnasium in NRW vorzeitig verlassen. Auf meinem Abgangszeugnis habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife bescheinigt bekommen.

Anschließend habe ich ein FÖJ gemacht um das als berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife anerkennen zu lassen.

Nun möchte ich auf ein berufliches Gymnasium gehen, um dort den Bildungsgang Erzieherin mit Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zu besuchen.

Das Berufskolleg meint, dass dies geht, obwohl ich schon in der Oberstufe auf dem Gymnasium war. Hat wohl nix miteinander zu tun. Nun bin ich aber verunsichert, weil ich hier was anderes lese. Kann es sein, dass ich nicht zum Abi zugelassen werde, obwohl die Schule mich mit dem Zeugnis und den bisherigen Lebenslauf (Schullaufbahn) aufgenommen hat?

Freu mich über eure Antwort lächel

17.03.2011 19:06 | geändert von admin: 01.07.2011 01:58

2 admin

Hallo,

wo genau ist hier auf abi-nachholen.de zu lesen, dass der Wechsel von der gymnasialen Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasium aufs berufliche Gymnasium in NRW nicht möglich ist? (bitte mit Linknachweis)

Grüße,
Christian

17.03.2011 19:30 | geändert: 01.07.2011 01:59

3 scrabbi

Ich habe nicht gelesen, dass der Wechsel gar nicht mehr möglich ist. Ich meine nur herausgelesen zu haben, dass er in der Oberstufe nicht mehr möglich ist. Sprich, nach Klasse 12 allgemeinbildendes Gymnasium in Klasse 10 berufliches Gymnasium.

17.03.2011 19:34 | geändert von admin: 01.07.2011 01:52

4 admin

Ich denke echt, dass es sich dort nicht um den gleichen oder einen ähnlichen Fall handelt. Bestimmt ging es da um einen Wiedereintritt in die gleiche Schulform oder einen Wechsel zwischen Bundesländer, oder ähnlichem... Schade, trotzdem wäre es interessant gewesen zu wissen, was dort nun steht traurig

Ansonsten kann ich beruhigen: Meiner Meinung nach gibt es da kein Problem, denn die entsprechende Verordnung für den Bildungsgang des beruflichen Gymnasiums in NRW (APO-BK Anlage D) erlaubt gerade in § 3 Absatz 3 "Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunktes in die Jahrgangsstufe 12 der Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen zu werden." Von daher sollte es kein Problem geben. Für die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium gilt in NRW eine andere Verordnung (die APO-GOST). Von daher ist die Verweildauer imo nur für einen Wechsel (bspw. von allgemeinbildenden Gymnasium zur Gesamtschule mit GOST) bzw. eine Unterbrechung und Wiedereintritt in der gymnasialen Oberstufe relevant.

Es gibt imo auch keine Probleme mit der Abizulassung. Du wurdest ja bisher noch zu keiner Abiturprüfung zugelassen, sodass du deine zwei Versuche noch haben solltest.

Und übrigens, am Beruflichen Gymnasium in NRW gibt es keine 10. Jahrgangsstufe, los gehts mit der 11 hmmm Und wenn es sich um einen doppelqualifizierenden Bildungsgang handelt - Erzieherin mit allgemeiner Hochschulreife (Anlage D3 APO-BK Erzieherin/AHR) - dann geht der auch vier Jahre im Normalfall (Jahrgangsstufe 11 bis 14)... Wenn der Eintritt in die 11, also in die Einführungsphase erfolgte, muss ich ehrlich sagen, dass sämtliche Zeit am allgemeinbildenden Gymnasium sowie das FÖJ für den fachpraktischen Teil quasi "verschenkt" waren (was das jetzige Ziel angeht) staun

Grüße,
Christian

17.03.2011 19:49 | geändert: 01.07.2011 02:06

5 scrabbi

Stimmt schon, war am Anfang halt alles nicht so geplant. Es beruhigt mich aber sehr, dass das nun doch alles zu klappen scheint, schön.

Das tolle ist jetzt, dass ich am Ende des BKs Abi und eine abgeschlossene Berufsausbildung habe.

Danke für die schnelle Antwort und LG.

17.03.2011 20:18 | geändert von admin: 01.07.2011 02:06

6 admin

Ok, dann viel Erfolg noch.

Bzgl. der Anmerkung: Ja das ist ne gute Sache mit der Berufsausbildung + allgemeine Hochschulreife aber drei Jahre hätte man sich "sparen können" (die 11 und 12 am allgemeinbildenden Gymnasium sowie das FÖJ). Für das jetzige Ziel hat das dann nämlich nix weiter gebracht (denn der Einstieg war ja wie bei allen andern am beruflichen Gymnasium in die 11.) außer Erfahrung zwinker

Grüße,
Christian

17.03.2011 20:28 | geändert: 01.07.2011 02:07

7 scrabbi

Es hat mir ne Menge an Erfahrung gebracht, zudem winkt mir jetzt ein besserer Abischnitt als vorher lächel

Nochmals vielen Dank für die ganze Mühe, werde abi-nachholen.de und das Forum sicher weiterempfehlen.

17.03.2011 20:31 | geändert von admin: 01.07.2011 02:08

8 admin

Na dann, alles Gute für die Zukunft.

17.03.2011 20:46

Nur Mitglieder können in diesem Forum Antworten schreiben.

Login | Registrieren