11 admin

Rechtliche Grundlagen gibt es so viele, dass ich die gar nicht alle einzeln aufzählen kann: Schulgesetz, Landesverordnungen, Schulordnungen, Prüfungsordnungen, Verwaltungsvorschriften, usw. Ein Einstieg für die berufsbildenden Schulen in RLP wäre https://berufsbildendeschule.bildung-rp.de/recht.html Für NRW gibts auch einige, die wichtigste für das berufliche Schulwesen ist sicherlich die APO-BK.

Inwiefern dir die zwei Jahre in der zweiten FS aus der Sek I "helfen" muss man entsprechend sehen. Es kommt auf die genaue Stundenanzahl an.

Mit der BTA hast du Recht, da habe ich mich verguckt. Dauert zwei Jahre + 6 Monate Praktikum für die volle Fachhochschulreife.

Na dann, gutes Gelingen.

Grüße,
Christian

03.03.2011 03:54 | geändert: 04.04.2020 01:06

12 Faorun

Leider ist gerade noch eine Ungereimtheit aufgetaucht die mich leicht panisch werden lässt, hoffe du kannst mir da auch helfen lächel
Und zwar bin ich grade beim rumrecherchieren drauf gestoßen dass die Fachhochschulreife nur in jeweils dem Bundesland anerkannt wird wo man sie gemacht hat staun
Aber das wäre echt blöd weil sagen wir ich komme auf eine höhere Berufsfachschule mache da in zwei Jahren meinen Assistentenabschluss und mein "Fachabi" hätte ich ja eigentlich alle Vorraussetzungen erfüllt um in einem Jahr Abi zu machen. Sagen wir aber es ist nicht möglich hier auf einer BOS2 in Rheinlandpfalz den Nachweis der Fremdsprache durch alternativen Erwerb anerkennen zu lassen aber auf einer FOS13 die ja in NRW ist ginge das aber dann könnte ich ja aber dennoch da nicht hin weil mein Fachabi nicht anerkannt wird oder? Hilfe!!!


Zitat von admin
Rechtliche Grundlagen gibt es so viele, dass ich die gar nicht alle einzeln aufzählen kann: Schulgesetz, Landesverordnungen, Schulordnungen, Prüfungsordnungen, Verwaltungsvorschriften, usw. Ein Einstieg für die berufsbildenden Schulen in RLP wäre https://berufsbildendeschule.bildung-rp.de/recht.html Für NRW gibts auch einige, die wichtigste für das berufliche Schulwesen ist sicherlich die APO-BK.

Oh man dieses ganze wirrwarr aber Deutschland ist ja spitze darin sinnlose Verordnungen aufzustellen lach Aber danke für die Links werde mich da mal versuchen schlau zu machen lächel

Inwiefern dir die zwei Jahre in der zweiten FS aus der Sek I "helfen" muss man entsprechend sehen. Es kommt auf die genaue Stundenanzahl an.

Ja na es wird sich schon alles irgendwie klären zwinker

Mit der BTA hast du Recht, da habe ich mich verguckt. Dauert zwei Jahre + 6 Monate Praktikum für die volle Fachhochschulreife.

Ja kann ja passieren, net schlimm bäh Aber echt klasse wie gut du dich mit dem ganzen System hier auskennst und damit wie man hier das Abi in Deutschland nachholen kann, bist ja ein Genie lächel

Na dann, gutes Gelingen.

Danke dir und ich werde dich auf jeden Fall auf dem laufenden halten ob und wo ich ne Zusage bekommen habe, wie ich danach weitermachen kann um Abi zu bekommen sprich wegen der Fremdsprache usw. und wie es läuft zwinker

Grüße,
Christian

liebe Grüße

Janina

04.03.2011 02:59 | geändert von admin: 04.04.2020 01:08

13 admin

Die Anerkennung der Fachhochschulreife in anderen Ländern hängt prinzipiell davon ab, ob die Schulform im Land gemäß relevanter KMK-Vereinbarungen ausgestaltet ist (bspw. der "Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen" oder der "Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule"). Oft sieht man in den Landesverordnungen der Schulformen/Bildungsgänge auch schon die Vermerke, die dann auf dem Endzeugnis der Fachhochschulreife stehen und somit signalisieren, ob die Fachhochschulreife deutschlandweit anerkannt wird.

Mal ein Beispiel aus der "Landesverordnung über die duale Berufsoberschule und den Fachhochschulreifeunterricht" RLP § 7 Zeugnis der Fachhochschulreife:

"Mit diesem Zeugnis wird in Verbindung mit dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule vom .......... und dem Praktikums-/Arbeitszeugnis vom .......... die Fachhochschulreife verliehen. Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 in der jeweils geltenden Fassung - berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen."

Und genau aus diesem Grund sollst du dich auch so ausführlich mit den ganzen rechtlichen Grundlagen beschäftigen zwinker

Alles klar, dann viel Erfolg und bis "später"!

Grüße,
Christian

04.03.2011 11:03 | geändert: 04.03.2011 11:13

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