Prüfung anfechten - Abi und Universität

Prüfungen spielen eine überragende Rolle in Schule, Studium und der Aus- bzw. Weiterbildung. Ihre Ergebnisse entscheiden über die Zukunft, über beruflichen Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten. Vor allem der Abitur-Prüfung in der Schule oder über den Zweiten Bildungsweg (bspw. Nichtschülerprüfung) kommt eine große Bedeutung bei, denn die Noten der einzelnen Prüfungen fließen in mehrfacher Wertung in das Abiturzeugnis ein (Gesamtqualifikation).

Die Note der Hochschulzugangsberechtigung entscheidet dann zu großen Teilen, welches Studium man wo aufnehmen kann. Der numerus clausus als Zulassungskriterium kann in ein und dem selben Studienfach an verschiedenen Universitäten sehr unterschiedlich sein, zudem werden bestimmte Plätze über zentrale Vergabestellen vergeben (bspw. die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin über hochschulstart.de). Dementsprechend entscheidet die Prüfungsleistung im Abitur über die kommende Ausbildung und prägt somit gewissermaßen schon das spätere Berufsbild.

Jedes Jahr fallen leider auch immer tausende Prüflinge durch die Abiturprüfung. So wurden im Jahr 2019 beispielsweise in Berlin von 13.013 Abiprüfungen 596 nicht bestanden (4,6 %). Die niedrigste Quote an nicht bestandenen Prüfungen im selben Jahr hatte Thüringen mit 2,3 %, die höchste Mecklenburg-Vorpommern mit 7,3 %. Mit Hilfe einer Prüfungsanfechtung können mitunter einige der Durchfaller, die sich benachteiligt fühlen, durch ein Widerspruchs- und gegebenenfalls Klageverfahren die Abiturprüfung doch noch bestehen oder wenigstens wiederholen. Aber es können nicht nur Nichtbesteher von Prüfungen ihre Leistungen anfechten, sondern auch diejenigen, die meinen zu wenig Punkte erhalten zu haben. Wenn man wirklich die Punkte für ein späteres Studium braucht und dort beruflich aktiv sein möchte, gibt es kostengünstige Rechtsberatung per Email und Telefon. Neben der Abitur-Prüfung können natürlich auch Prüfungen einer Universität, einer Fachhochschule oder einer Meisterschule angefechtet werden. Dabei ist es egal, ob es sich um Teil- oder Endprüfungen handelt.

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Ziele einer Anfechtung: Höherbewertung oder Wiederholungsprüfung

Ein Anfechten der Abitur-Prüfung kann, genau wie alle anderen Prüfungsanfechtungen, zwei Ziele haben. Zum Einen soll vielleicht die Note aufgehoben und eine bessere vergeben werden. Die zweite Möglichkeit ist das Anstreben einer Wiederholungsprüfung. Traditionell ist die Höherbewertung von größerem Interesse, da niemand gern die Abitur-Prüfung mit dem verbundenen Lernaufwand wiederholen möchte. Wenn nachweisbar richtige Antworten als falsch gewertet wurden, kommt es bei einer positiven Klage zu einer Neubewertung. Eine Prüfungswiederholung findet dann statt, wenn die Prüfungsbedingungen nicht fair gewesen sind, die Prüflinge also beispielsweise nicht alle die gleichen Voraussetzungen hatten. In einer mündlichen Prüfung können Kriterien für eine Wiederholung beispielsweise das Unterschreiten der festgelegten Prüfungszeit, eine zu kurze Vorbereitungszeit, das Fehlen eines Prüfungsprotokolls, die Anzahl der Prüfer, usw. sein. Typisch sind hier auch Fälle, in denen die Prüflinge vielleicht beschimpft oder beleidigt wurden und somit unter Stress die Prüfung abhalten mussten. In bestimmten Fällen aber muss man Rüge erheben, ansonsten werden Belästigungen, wie Lärm, Unruhe, Hitze oder Kälte später nicht mehr anerkannt. Erst wenn dagegen innerhalb einer Frist nichts unternommen wird, hat man Chancen seine Prüfung anfechten zu können.

Fehlerhafte Verfahren sind in der Regel leichter nachzuweisen als fehlerhafte Beurteilungen, da der Rechtsanwalt Einsicht in die Prüfungsakten nehmen darf. Die Prüfer verteidigen in einem Verfahren wegen fehlerhafter Beurteilung in der Regel ihre Position sehr hartnäckig und so kann aufgrund fehlender Zeugen kein Nachteil bewiesen werden. Bei mündlichen Prüfungen mit mehreren Prüfern sehen die Chancen schon ein wenig besser aus.

Prüfungsordnung und Anwalt einschalten

Bei der Prüfungsanfechtung gibt es auch einiges zu beachten. Der Bescheid, in dem das Nichtbestehen der Prüfung mitgeteilt wird, ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Danach muss innerhalb eines Monats zumindest Widerspruch eingelegt werden. Hält man selber die Frist nicht ein, hat man keine Möglichkeit mehr, die Prüfung anzufechten. Genaue Zeiten sind aber immer der jeweiligen Prüfungsordnung zu entnehmen. Zudem sollten Unterlagen vom Prüfling sorgfältig aufbewahrt werden (bspw. Lösungsskizze, Schmierzettel, usw.). Ein Anwaltszwang besteht für das Widerspruchsverfahren und das Klageverfahren in erster Instanz nicht. Trotzdem sollte man schon nach der Prüfung einen Anwalt aufsuchen, da eine unbefangene Auseinandersetzung mit dem Prüfungsstoff oft nicht möglich ist und eine unabhängige Person sich sachlicher mit dem Thema beschäftigen kann. Ein Rechtsanwalt kann weiterhin über Rechte und Pflichten informieren.

Nachfolgend besteht die Möglichkeit, eine kostenfreie Ersteinschätzung zur eigenen Problematik in Sachen Abiturprüfungsanfechtung von einem (Fach-)Anwalt zu erhalten. Dazu einfach das folgende Formular ausfüllen: