Nichtschülerprüfung, auch Externenprüfung

Bei der "Nichtschülerprüfung" (auch "Nichtschülerabitur", "Fremdenprüfung" oder "Außerschulisches Abitur" genannt) wird die allgemeine Hochschulreife durch eine staatliche Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mit Hilfe externer Anbieter (wie der Studiengemeinschaft Darmstadt). Die Prüfungsanforderungen und die Aufgabenstellung sollten größtenteils den Richtlinien und Lehrplänen der gymnasialen Oberstufe entsprechen. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Erworben werden können alle allgemein bildenden schulischen Abschlüsse (bundeslandspezifisch).

Im Normalfall ist es so, dass die Prüfungen des Nichtschülerabiturs einmal jährlich abgenommen werden. Die Anmeldungen erfolgen bei den staatlichen Schulämtern und es fallen Prüfungsgebühren an! Bewerberinnen und Bewerber können sich zur Prüfung anmelden, wenn sie in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr kein öffentliches oder als Ersatzschule genehmigtes oder vorläufig erlaubtes Gymnasium oder keine andere zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule oder Einrichtung besucht haben. Zudem muss man mindestens 19 Jahre alt sein, für Personen, die sich an einer genehmigten Ersatzschule oder an einer Waldorfschule auf die Nichtschüler-Prüfung vorbereitet haben, gelten Ausnahmeregelungen. Zugelassen wird man weiterhin nur, wenn man den angestrebten Abschluss (in diesem Fall das Abitur) weniger als zweimal nicht bestanden hat. Nichtschülerprüfungen finden an Schulen und an Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges (prüfende Einrichtungen, auch anerkannte Fernlehrinstitute, Waldorfschulen, ec.) statt. Die Unterlagen und weitere Zulassungskriterien (und Nachweisdokumente, wie Wohnort, Vorbereitungszeit, ec.), sowie Orte und Zeitpunkte sind individuell in den Vorschriften nachzulesen.

Nichtschülerabiturprüfung am Beispiel Nordrhein-Westfalens

In Nordrhein-Westfalen werden die Nichtschüler im Rahmen der Nichtschülerabiturprüfung in acht Fächern geprüft - davon vier schriftlich (darunter zwei Leistungsfächer) und vier mündlich. Zu den mündlichen Prüfungen wird man nur zugelassen, wenn man die Anforderungen der schriftlichen erfüllt hat. Für die Wahl der Prüfungsfächer gibt es vorgegebene Bedingungen. So müssen sich unter den acht zu prüfenden Fächern Deutsch, Geschichte, Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach (Physik, Biologie oder Chemie) und zwei Fremdsprachen befinden. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Einschränkungen. Sofern Zentralprüfungen fürs Abitur im jeweiligen Bundesland stattfinden kann es auch vorkommen, dass diese auch Einzug in die Externenprüfung finden. Die Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen (Dauer, Vorbereitungszeit, Aufbau) richten sich normalerweise nach denen des ersten Bildungswegs. Mehr gibt es auf den Seiten der jeweiligen Bundesländer.

Private Bildungseinrichtungen, die keinen staatlich anerkannten Schulbetrieb haben und zu einem staatlichen Abschluss führen wollen, müssen ihre Schülerinnen und Schüler ebenfalls zu einer Nichtschülerprüfung anmelden.

Fühlt man sich ungerecht behandelt, kann natürlich auch die Nichtschülerabiturprüfung engefochten werden.