1 Smailii (Gast)

Hallo,

ich komme aus RLP und hab nach wiederholter 11. Klasse und anschließender 12. Klasse meine Quali fürs Fachabi nicht gepackt. Habe danach ein ffreiwilliges soziales Jahr gemacht (das als praktischer Teil der Fachhochschulreife zählt) und will jetzt den schulischen Teil der Fachhochschulreife nachholen.
Meine Fragen sind jetzt:

1. Ist es möglich an einer BOS nur 1 Jahr und damit nur den schulischen Teil zu machen oder muss ich dort trotzdem nochmal den praktischen Teil machen?

2. Wird mir an iregendeiner Schulform die 11. Klasse anerkannt, sodass ich nur noch die 12. Klasse und gegebenenfalls die 13.Klasse machen muss?

3. Ist es möglich an einem Gymnasium in der 12. Klasse nochmals einzusteigen?

Danke schonmal im Vorraus lächel

Gruß Smailii

01.09.2010 17:17

2 admin

Hallo,

an welcher Schule warst du denn in RLP? An nem Gymnasium, beruflichen Gymnasium, Gesamtschule oder was anderes?!? Die 11. hast du wiederholt und was war dann am Ende der 12.? Diese auch nicht geschafft und dann aufgrund der Höchstverweildauer abgegangen, oder warum? Wie alt bist du eigentlich? Die Infos brauch ich dann erstmal.

PS: Du hast jetzt einen eigenen Thread hier im Forum, da eigene Frage zwinker

Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

02.09.2010 11:04

3 smailii (Gast)

Hallo!

Ich war an einem Gymnasium in rlp, bin in der 11 sitzen geblieben, habe diese wiederholt. dann musste ich nach der 12 abgehen, weil ich die qualifikation fürs abitur nicht geschafft habe und in der oberstufe nicht zweimal sitzen bleiben durfte.
die höchstverweildauer von 4 jahren habe ich nicht überschritten (2 mal 11. klasse + 1 mal 12. klasse)
den schulischen teil der fachoberschulreife habe ich nicht, weil mit die nötigen qualifikationspunkte gefehlt haben.
ich bin jetzt 20 jahre alt und habe im letzten jahr ein fsj geleistet.

ich würde gerne wissen ob es möglich ist, den schulischen teil der fachhochsculreife in einem jahr nachzuholen zb an einem anderen gymnasium , in einem anderen bundesland, ...?
ist es z.b. möglich an einem anderen gymnasium in der 12. klasse wieder einzusteigen (habe ja auch die versetzung in die 12 geschafft)?

vielen dank für die hilfe, lg smailii

03.09.2010 13:50

4 smailii (Gast)

falls missverständlich:
ich wäre in der 12 auch sitzen geblieben, aber das ging in der mss nicht.

smailii

03.09.2010 13:54

5 admin

Ok, ich habe mir gerade mal die Verordnungen und Gesetze in Rheinland-Pfalz dbzgl. angeschaut. Nach Schulgesetz § 54 ist alles korrekt, d.h. du musstest die Schulart bzw. den Bildungsgang verlassen. Imho gibt es für dich in RLP keine Möglichkeit mehr, an ein Gymnasium zu kommen. In wiefern du nun eine andere Schulart nutzen kannst (bspw. das berufliche Gymnasium, oder IGS), um bspw. deine FH-Reife zu machen (bzw. den schulischen Teil), konnte ich leider nicht genau in Erfahrung bringen. Vllt. kontaktierst du mal einen zuständigen Referenten: https://gymnasium.bildung-rp.de/gehezu/impressum.html Ist auch etwas komplizierter, du müsstest dir die Gesetze und Verordnungen mal genau anschauen, in wiefern bspw. sich Sachen nur auf eine Schulart beziehen oder bspw. die komplette gymnasiale Oberstufe betreffen. Wie gesagt, am besten du kontaktierst jemanden im Ministerium, der in den ganzen rechtlichen Aspekten in RLP genau drin steckt.

Grüße,
Christian

03.09.2010 14:32 | geändert: 11.04.2020 16:18

6 smailii (Gast)

Vielen dank Christian für deine Informationen.
Ich werde da und beim Ministerium in Nordrheinwestfalen, vll ist die Lage dort ja anders und ich kann wieder in die oberstufe an einem gymnasium in der 12 einsteigen.

Grüße smailii

03.09.2010 16:08

7 admin

Kein Problem und viel Erfolg dabei! Würde mich freuen, wenn du hier anschließend berichten würdest, was rausgekommen ist. Interessiert bestimmt nicht nur mich, sondern vllt. auch andere, die dann mal über diesen Thread stolpern zwinker

Grüße,
Christian

03.09.2010 16:25

Nur Mitglieder können in diesem Forum Antworten schreiben.

Login | Registrieren