1 Jack (Gast)

Hallo!

Ich bin 18 Jahre alt, wohne in NRW und bin habe vor kurzem meine Schullaufbahn an einem Gymnasium während der 12. Klasse abgebrochen.

Ich war noch in einem Jahrgang mit 13 Jahren Schule und sollte somit meinen schulischen Teil der Fachhochschulreife bereits besitzen.

Mein Berufswunsch wäre Spieleentwickler/-programmierer und möchte dazu gern Informatik studieren.

Nun geht es mir darum, den praktischen Teil der Fachhochschulreife nachzuholen.
Wie mache ich das aber nun? Muss ich ein Praktikum bei einer Firma anfangen und dies 1 Jahr durchziehen? Muss diese Firma eine Entwicklerfirma sein?

Weiterhin was muss ich machen, um dann nach dem Jahr Praktikum die Fachhochschulreife zu haben? Muss ich mir das noch irgendwo bestätigen lassen?

Kurz gesagt: Was müsste ich nun alles tun, um endlich an einer Fachhochschule studieren zu können?


Ich wäre um Antworten sehr dankbar lächel
Jack

28.11.2010 04:59

2 admin

Hallo Jack,

schau mal hier, das ist eine ausführliche Broschüre des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalens. Da steht soweit alles Wichtige drin. Für dich besonders interessant Seite 10/11: Das einjährige gelenkte Praktikum nach der gymnasialen Oberstufe.

Viele Grüße,
Christian

28.11.2010 12:46 | geändert: 09.04.2020 22:22

3 Jack (Gast)

Erstmal vielen Dank für deine Hilfe, die Broschüre hat mir auf jeden Fall schon einmal geholfen!


Zum Praktikum:

Muss man hierzu einfach nur die Firmen anschreiben und nachfragen, ob sie freie Praktikumsstellen haben? Oder wie läuft so etwas ab?

Gibt es außerdem eine Bezahlung? Ich habe gelesen, dass es Praktika mit Bezahlung ist, dass es aber nicht immer so sein muss.

Muss mir weiterhin die Fachhochschule das Praktikum bei einem bestimmten Betrieb bestätigen lassen, sodass sie das auch später akzeptieren und nicht sagen, dass ich das Praktikum in der falschen Richtung gemacht habe?


Vielen Dank nochmal!
Jack

28.11.2010 23:13

4 admin

Hier mal ein wichtiges Zitat aus der Broschüre:

Gemäß der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. 7. 1972 i. d. F. vom 2. 6. 2006) wird der schulische Teil der Fachhochschulreife nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase in allen Bundesländern – bis auf Bayern, Sachsen und Thüringen – anerkannt. Der Nachweis einer fachpraktischen Vorbildung für die Befähigung zum Studium an einer Fachhochschule richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.

Der letzte Satz ist auch noch mal ausführlich auf Seite 7 "erklärt". Imho mach dir Gedanken, wo du studieren möchtest (Bundesland + (Fach-)Hochschule). Am einfachsten wäre es sicherlich in NRW zu bleiben, weil ansonsten musst du dich evtl. mit den Bestimmungen eines anderen Bundeslandes auseinandersetzen.

1) Bei der Suche von Praktikumsstellen helfen die Berufskollegs in NRW und sicherlich auch die Bezirksregierung.

2) Bzgl. der Vergütung:

Die wöchentliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und die Vergütung werden nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen geregelt, die für die jeweilige Praktikumsstelle gelten.

3) Eigentlich net, denn wenn das Praktikum nach den Vorgaben der Praktikum–Ausbildungsordnung durchgeführt wurde (unbedingt Praktikumsvertrag machen!) und der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegen, ist das dein Zugang zur Fachhochschulreife in NRW. Wenn du außerhalb von NRW studieren möchtest, stellen dir die Bezirksregierungen zusammenfassende Bescheinigungen für die Zulassung zum Studium in anderen Bundesländern aus ("Bescheinigung zum Nachweis der Fachhochschulreife im Rahmen der Zulassung zum Studium an einer Hochschule außerhalb von Nordrhein-Westfalen").

In jedem Fall würde ich auch mal vorschlagen, dass du deine zuständige Bezirksregierung kontaktierst, in der Broschüre wird diese ja auch mehrmals als Ansprechpartner genannt. Schau dir auch mal in Ruhe die ganze Praktikum–Ausbildungsordnung an.

Viele Grüße,
Christian

29.11.2010 08:41 | geändert: 09.04.2020 22:23

5 Jack (Gast)

Hallo!

Ich nochmals, vielen Dank für deine letzte Antwort.

Ich habe mich jetzt in den letzten Wochen noch mal umgehört und ich habe ein paar kleinere Fragen:

In der Broschüre von oben wird gesagt, dass man nach Abschließen des ersten Jahres der Qualifikationsphase das Praktikum machen kann.
Ist das Jahr nun die Stufe 11 oder 12? Denn wie ich erwähnte, habe ich die Schule während der 12 verlassen und habe somit die 11 abgeschlossen, nicht aber die 12.

Wenn es die 12 ist, muss ich dann stattdessen eine 2 jährige Ausbildung machen, sowie es das folgende sagt?
Liegt der schulische Teil der Fachhochschulreife vor, wird die für ein Fachhochschulstudium notwendige Fachhochschulreife zuerkannt,
- wenn nach der Klasse 11 eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wird

Wenn dem so ist, wo mache ich eine solche Ausbildung und in welcher Richtung?


Meinen schulischen Teil der Fachhochschulreife habe ich mir noch nicht förmlich bestätigen lassen, muss ich dafür einfach nur meine Schule ansprechen?


Vielen Dank nochmal und hoffentlich kannst du mir nochmal weiterhelfen,
Jack

21.12.2010 06:38

6 admin

In der Broschüre von oben wird gesagt, dass man nach Abschließen des ersten Jahres der Qualifikationsphase das Praktikum machen kann.
Ist das Jahr nun die Stufe 11 oder 12?

Je nachdem, das erste Jahr der Qualifikationsphase ist beim G8-Abitur die 11., beim G9-Abitur die 12. Jahrgangsstufe.

Aber du hast Recht, da du noch im 13-jährigen Abitur-Jahrgang warst, gilt für dich noch die "alte/auslaufende APO-GOSt". Diese räumt dir in § 40 den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach Klasse 11 ein. Dazu musst du noch einen Blick in die Verwaltungsvorschriften der APO-GOSt werfen (respektive Anlage 17).

Demnach müsste sich eigentlich auf deinem Abgangszeugnis schon ein Vermerk für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife befinden... Wenn nicht, würde ich mal deine alte Schule kontaktieren oder du schaust vorher schon mal in § 40 Absatz 2 der APO-GOSt und die Bedingungen, die dort für den schulischen Teil der FH-Reife aufgeführt sind...

Bzgl. des praktischen Teils bei der Fachhochschulreife nach Klasse 11: Da brauchst du gemäß des Vermerks in den Verwaltungsvorschriften der APO-GOSt den "Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht" (das einjährige gelenkte Praktikum reicht hier nicht!). Was ich aber noch für sehr wichtig halte, ist das, was danach noch in dem Vermerk folgt und zwar, dass die "FH-Reife" nur zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und dem Saarland berechtigt! Also aufgepasst bei der Wahl des Studienorts!

Viele Grüße,
Christian

21.12.2010 19:28 | geändert: 26.07.2014 22:50

7 Jack (Gast)

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe eigentlich vor, in NRW zu bleiben, somit habe ich dann auch keine Probleme mit der Gültigkeit der so erlangten Fachhochschulreife.
Köln wäre hierbei eine gute Anlaufstelle für mich in Bezug auf Fachhochschulen.

Wenn ich nun diese Berufsausbildung machen möchte: Wo mache ich das? Und müsste ich das dann als "Ausbildung zum Informatiker" machen?

Bis dann,
Jack

21.12.2010 23:24

8 admin

Du suchst dir halt ganz normal nen Ausbildungsplatz für eine mind. zweijährige Berufsausbildung (nach Bundes- oder Landesrecht). Bspw. eine duale Berufsausbildung, aber auch eine rein schulische Ausbildung sollte gehen.

Die Richtung der Berufsausbildung sollte eigentlich egal sein (du bekommst ja auch die allgemeine Fachhochschulreife), Sinn würde es aber natürlich machen, wenn es schon was wäre, was dir später beim Studium helfen würde zwinker

Viel Erfolg,
Christian

22.12.2010 00:20 | geändert: 09.04.2020 22:24

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