Die Hochschulreife(n) in Deutschland

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Jeder vierte deutsche Bundesbürger verfügt laut Statistischem Bundesamt (Destatis) heute über ein Zeugnis der Hochschulreife. In der Gruppe der 20-29-jährigen beträgt der Anteil bereits 43 % (Frauen 47 %, Männer 40 %).

In der Bundesrepublik Deutschland kann die Hochschulreife in Form der allgemeinen oder fachgebundenen (Fach-)Hochschulreife auf unterschiedliche Art und Weise nachgewiesen werden:

1) Zeugnisse der Hochschulreife

2) Hochschulreife/Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische HZB

Im März 2009 verabschiedete die Kultusministerkonferenz in Stralsund einen Beschluss, der mehr oder weniger einheitliche Kriterien (Umsetzung wieder Ländersache!) für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber "vereinbart". Inhabern beruflicher (Aufstiegs-)Fortbildungen, wie den Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse, wird darin eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Hochschulzugangsberechtigung eröffnet. Die zweite Gruppe beruflich qualifizierter Bewerber - ohne einen der eben genannten Abschlüsse - erhält hingegen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (nicht fachgebundene Hochschulreife!, d.h. der Zugang ist immer fachgebunden, egal ob Uni oder FH!).

3) Hochschulreife auf andere Weise

3.1) Allgemeine Hochschulreife nach Abschluss eines Hochschulstudiums

3.2) Fachgebundene (Fach-)Hochschulreife nach Abschluss des "Grundstudiums"

Hochschulzulassungsgesetze bzw. (Qualifikations-)Verordnungen einzelner deutscher Bundesländer sehen vor, dass wer das "Grundstudium" (auch Zwischen- oder Vorprüfung) eines (Fach-)Hochschulstudiengangs abgeschlossen hat, eine der fachgebundenen (Fach-)Hochschulreife entsprechende Qualifikation erwirbt, sofern er diese nicht bereits besaß.

3.3) Hochschulreife nach dem Erwerb von Qualifikationen im Ausland

Es besteht in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, im Ausland erworbene Qualifikationen bewerten zu lassen. So können zum Beispiel ausländische Bildungsnachweise, die im "Herkunftsland" als Hochschulreife zum Hochschulzugang berechtigen (inklusive Hochschuleignungsprüfungen), unter bestimmten Voraussetzungen einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichgestellt werden, also gleichwertig sein – eventuelle Fachbindungen/Einschränkungen werden dabei übernommen. Klappt der unmittelbare Hochschulzugang damit nicht, kann eine fachgebundene HZB über die Feststellungsprüfung am Studienkolleg erlangt werden.

Über die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulreife deutscher, ausländischer und staatenloser Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums entscheiden i.d.R. die Hochschulen in eigener Zuständigkeit, somit ist die Bewerbung an diese zu richten. In jedem Fall informieren sie aber über die Zuständigkeiten. Über die Gleichstellung mit der deutschen allgemeinen oder fachgebundenen (Fach-)Hochschulreife für berufliche (z.B. die Aufnahme einer Berufsausbildung) oder andere Zwecke entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder (förmliches Anerkennungsverfahren).

Bei bundesweiten Numerus-Clausus-Fächern - derzeit Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie - erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de, seit 2010 Nachfolgeeinrichtung der 1973 errichteten Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)).

Die für die Zeugnisanerkennungsstellen und Hochschulen maßgeblichen Bewertungsregelungen zum Hochschulzugang in Deutschland bei ausländischer Vorbildung sind im Internet unter der Adresse http://anabin.kmk.org/ einsehbar.

Enorm wichtig für die Aufnahme eines (deutschsprachigen) Studiums in der Bundesrepublik Deutschland sind ausreichende Deutschkenntnisse!

3.4) Hochschulreife durch die Abschlussprüfung eines Sonderlehrgangs für Berechtigte nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Zur Eingliederung deutscher Aussiedler aus den osteuropäischen Ländern in Schule und Berufsausbildung werden für Berechtigte nach dem BVFG neben "Sprachkursen" unter anderem ein- bis zweijährige Sonderlehrgänge angeboten, an deren Ende eine Abschlussprüfung steht. Bei Bestehen kann damit je nach Lehrgang die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder auch zunächst nur der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden. Desweiteren gelten für Berechtigte nach dem BVFG grundsätzlich dieselben Anerkennungsregelungen wie für andere Zeugnisinhaber aus den im BVFG genannten Ländern. Mehr dazu auf den Internet-Seiten der KMK.

Nach einem weiteren Beschluss der KMK können auch jüdische Kontingentflüchtlinge und deutsche Staatsangehörige aus den Vertreibungsgebieten in die Sonderlehrgänge aufgenommen werden.

3.5) Vorbildungsnachweise aus der ehemaligen DDR bzw. Berlin (Ost)

Vorbildungsnachweise, die im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vor dem 03.10.1990 erworben wurden, gelten in der Regel dann als Nachweis der Hochschulreife, wenn sie in der DDR eine Studienberechtigung darstellten.

Disclaimer: Dieser Text zur Hochschulreife wurde nach bestem Wissen so umfangreich wie möglich erstellt, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Kennst du einen weiteren Weg um die Hochschulreife nachzuweisen? Dann teile ihn uns doch einfach mit! Weiterhin wurde versucht, vor allem auf Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zurückzugreifen, um einen guten Überblick in die deutsche Hochschulreife zu erhalten. Aufgrund der "Kulturhoheit" liegen die Zuständigkeiten für Bildung, Schul- und Hochschulwesen in Deutschland bekanntermaßen bei den einzelnen Bundesländern, sodass sich zwangsläufig Abweichungen und weitere Möglichkeiten zur Erlangung der Hochschulreife ergeben!