1 MarryPerry (Gast)

Hi,

tut mir leid, dass ich mich da jetzt einmische, doch ich hätte auch eine Frage zu dem Thema.

Und zwar: Ich habe ein ähnliches Problem wie Inkognito. Nach dem Abschluss meiner Fachhochschulreife möchte ich jetzt gerne meine allgemeine Hochschulreife nachholen, da ich gerne Grundschullehramt studieren möchte. Momentan befinde ich mich allerdings in England als Au Pair und es ist etwas schwer an brauchbare Informationen heranzukommen.

Meine Frage ist, ob ich das Abitur nur in 2 Jahren nachholen kann oder es auch in einem Jahr möglich wäre - an einem allgemein bildenden Gymnasium. Ich bin im übrigen 18 Jahre und wenn ich nächsten Sommer anfangen sollte, mein Abitur nachzuholen, wäre ich bereits 19 Jahre alt. Ist das mit dem Alter noch möglich?

Berufserfahrungen habe ich keine. Bin direkt nach meinem Abschluss an der FOS nach England. Mein Durchschnitt beträgt im übrigen 1,5 und hier in England besuche ich zusätzlich ein College wo ich English for International Students studiere und mein CAE Examen schreiben werde.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

LG Marie

18.11.2010 11:05

2 admin

Hallo Marie,

im Grunde trifft bei dir das gleiche zu, was ich schon oben bei Inkognito geschrieben habe. Ohne berufliche Vorbildung, d.h. ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, heißen die Möglichkeiten: FOS 13 in Bayern (1 Jahr bis Abitur, FH-Reife mind. 2,8, wobei hier zu klären ist, ob eine FH-Reife aus einem anderen Bundesland ok ist), die gymnasiale Oberstufe (allgemein bildende Gymnasien, Gesamtschule, etc. je nach Bundesland, beruflches Gymnasium; Dauer: 2 Jahre) und das Nichtschülerabitur/Externenabitur (keine vorgegebene Dauer, man muss die ordnungsgemäße Vorbereitung nachweisen).

Mit einer Aufnahme am allgemein bildenden Gymnasium oder auch Gesamtschule bin ich bei deinem Alter skeptisch, was aber nichts heißen muss zwinker Die Länder regeln in ihren Verordnungen und Gesetzen ein Höchstalter jedoch unterschiedlich. Manchmal findet sich explizit ein solches, manchmal nicht. Verstehe daher bitte, dass ich das nicht für alle 18 deutschen Bundesländer im Einzelnen weiß oder im Kopf habe. Die Aufnahme liegt in der Regel aber im Ermessensspielraum des Schulleiter/der Schulleiterin. Beim beruflichen Gymnasium könnten deine Chancen höher sein, aber auch dort kommt es auf das Bundesland an. Das Abi würde in deinem Fall in der gymnasialen Oberstufe jedoch immer zwei Jahre dauern, aus dem Grund, dass für die Abitur Gesamtqualifikation immer die beiden Jahre der Qualifikationphase zählen + die Abiturprüfung. Von daher klappt es in einem Jahr nicht.

An der FOS 13 in Bayern gibt es kein Höchstalter. Gleiches gilt für eine Nichtschülerabiturprüfung. Hier musst du dich aber entsprechend vorbereiten und diese Vorbereitung nachweisen. Möglichkeiten der Vorbereitung sind: Fernlehrgänge (die bekannten Abitur Fernkurse), eine Privatschule oder das Selbststudium.

Interessant wäre vllt. dein Bundesland zu erfahren, wo du dann wieder hin zurückkehren wirst?!?

Das CAE Exemen ist ja jetzt "nur" ein Sprachzertifikat oder?

Grüße,
Christian

18.11.2010 13:35

3 MarryPerry (Gast)

Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung!

Am liebsten würde ich mein Abitur in Niedersachsen nachholen, allerdings wäre ich auch bereit in eines der umliegenden Bunderländer zu ziehen, wie NRW oder Hessen, allerdings kommt für mich Bayern gar nicht in Frage.

Weißt du zufällig wie es in Niedersachsen geregelt ist oder sollte ich mich einfach direkt an das Gymnasium meiner Wahl wenden?

An einem Fachgymnasium beträgt die Dauer auch 2 Jahre oder etwa 3 (in Niedersachsen)? Und wenn ich an ein allgemein bildendes Gymnasium mein Abitur erlangen wollen würde, müsste ich schon direkt beim Einstieg zwei Fremdsprachen beherrschen? Denn ich kann nur eine nachweisen. Würde das bedeuten dass ich sogar in Klasse 10 starten müsste?

Ja richtig, das CAE ist ein Cambridge Sprachzertifikat.

Lieben Gruß,
Marie

18.11.2010 19:34

4 admin

Ok, Niedersachsen.

Also in der entsprechenden niedersächsischen Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO), die für das Gymnasium und die Gesamtschule gültig ist, gibt es leider keinen expliziten Passus, dass Schüler mit Fachhochschulreife direkt in die Qualifikationsphase einsteigen (also die einjährige Einführungsphase überspringen). Zumindest habe ich nichts gefunden zwinker Das ist die erste Sache, die zweite ist, dass lediglich für die Aufnahme in die Einführungsphase ein Höchstalter definiert ist. So heißt es in §2:

(2) Zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ist nicht berechtigt, wer zu Beginn des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, in einem zwölfjährigen Bildungsgang das 18., ansonsten das 19. Lebensjahr vollendet hat. Die Schule kann in Härtefällen
Ausnahmen zulassen.

Das bedeutet, dass du für eine Aufnahme in die Einführungsphase definitiv im nächsten Jahr zu alt bist (19 Jahre, mit deinem 19. Geburtstag vollendest du nämlich das 19. Lebensjahr). Wenn du aber in die Qualifikationsphase einsteigen würdest, wärst du aber evtl. nicht zu alt (hier gibt es ja keine Angabe...).

Das müsste man also im Einzelfall am Gymnasium oder der Gesamtschule klären. Über ein Ergebnis wäre ich btw. sehr dankbar, denn die Frage kam jetzt für Niedersachsen schon 1,2 Mal im Forum zwinker

Ansonsten ist das weitere große Problem (wohl auch am Gymnasium bzw. der Gesamtschule), dass du gemäß deiner Aussage keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache verfügst, lediglich in einer (Englisch). Aber du weißt ja, dass man für die allgemeine Hochschulreife auf jeden Fall zwei braucht. Das ist sehr problematisch, vor allem auch beim beruflichen Gymnasium, wo zwar in der entsprechenden Verordnung explizit die Möglichkeit eingeräumt wird mit der Fachhochschulreife in die Qualiphase einzutreten, jedoch nur unter Beibehaltung der Fachrichtung sowie Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache, ich zitiere Anlage 7 § 2 Aufnahmevoraussetzungen der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO):

(2) Ohne Besuch der Einführungsphase kann in die Qualifikationsphase des Fachgymnasiums aufgenommen werden, wer in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren eine zweite Fremdsprache erlernt hat. Wer nach Besuch einer ausländischen Schule in das Fachgymnasium eintritt, kann seine Fremdsprachenkenntnisse abweichend von Satz 1 nachweisen.

Von daher dort wohl: Einstieg in die Einführungsphase (also drei Jahre bis Abitur).

Bliebe halt die Nichtschülerprüfung, mehr Infos aus Niedersachsen dazu hier.

Fazit: Schaut in Niedersachsen nicht allzu gut aus. Deine Alternativen:

1) Du gehst in ein anderes Bundesland (die ich jetzt nicht alle so ausführlich checken kann, aber du siehst ja, wie es geht), wo es vllt. in zwei oder gar einem Jahr machbar ist (aber der Knickpunkt bleibt die 2. FS, deren Kenntnisse du aufholen musst, notfalls über eine Ergänzungsprüfung, Fremdsprachenzertifikat, etc. je nach Möglichkeiten, die die Verordnung hergibt).

2) Du schaust dir die Möglichkeit an der Uni Kassel an, mit der Fachhochschulreife in ein Lehramtsstudium zu kommen. Das geht vllt. auch anderswo, denn Ziel ist es, ausreichend Studienleistungen zu sammeln um die fachgebundene Hochschulreife zu erlangen. Man kann aber auch einen Bachelor in einem Fach machen und erhält dann eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

btw: Habe deine Frage mal in einen eigenen Thread ausgelagert.

Grüße,
Christian

18.11.2010 20:38 | geändert: 11.04.2020 14:20

5 MarryPerry (Gast)

Das sieht ja nicht nach besonders gut für mich aus, wenn ich in Niedersachsen bleiben wollen würde...

Um nochmal auf die Universität Kassel zurück zu kommen - dort hatte ich auch mal eine Mail an die Studienberatung für Lehramt geschickt, mit den Fragen, welchen Studiengang sie mir empfehlen würden, um diese 90 Credits zu sammeln, um dann im Anschluss Grundschullehramt zu studieren. Außerdem fragte ich, ob dieses Verfahren auswirkung auf meine Bewerbung für das Grundschullehramt (längere Wartezeiten/ nicht die gleiche Auswahl an Lehramtfächern) haben würde. Nur leider kam keine wirklich "brauchbare" Antwort von der Studienberatung zurück. Ich kann das ja mal zitieren:

"wie Sie bereits gelesen haben, setzt das Studium für das Lehramt für Grundschulen die allgemeine Hochschulreife voraus. Zusätzlich besteht zur Zeit die Möglichkeit, über den Weg der fachgebundenen Hochschulreife auf das Studium für das Lehramt an Grundschulen zu bewerben. Derzeit wird die zugehörige Vorschrift seitens des Ministerium neu erarbeitet, sodass es bisher noch keine festen Stichpunkte.

"Wichtige Hinweise: Die Verwaltungsvorschriften, die Näheres zum Hochschulzugang mit einer der fachgebundenen Hochschulreife entsprechenden Qualifikation regeln, werden zurzeit vom zuständigen Ministerium erarbeitet. Die Universität Kassel hat auf den vorliegenden Entwurf reagiert und die Feststellung der fachgebundenen Hochschulreife angepasst (s.u.). Im Ministerium wird zudem diskutiert, den Zugang zu zulassungsbeschränkten Studiengängen für Personen mit einer durch Studienleistungen erworbenen fachgebundenen Hochschulreife durch die Einführung einer Quote zu beschränken. Wird diese Quote eingeführt, steht nur eine geringe Zahl an Studienplätzen für Personen mit einer der fachgebundenen Hochschulreife entsprechenden Qualifikation zur Verfügung. Es ist unwahrscheinlich, dass die geplante Verwaltungsvorschrift noch das Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2010/2011 neu regeln wird. Um ein Mindestmaß an Planungssicherheit bieten zu können, wurde hochschulintern die Feststellung der fachgebundenen Hochschulreife wie folgt geregelt:


Hochschulzugang mit einer der fachgebundenen Hochschulreife
entsprechenden Qualifikation an der Universität Kassel

Zur Anerkennung der fachgebundenen Hochschulreife müssen an der Universität Kassel Studienleistungen im Umfang von *90 Credits* aus *affinen Studienfächern* erbracht werden. Dies entspricht Studienleistungen von drei Semestern Regelstudienzeit. Da die Universität Kassel in den Lehramtsstudiengängen nur zum Wintersemester Studierende aufnimmt, ist ein Wechsel mit entsprechenden Studienleistungen in der Regel erst zwei Jahre nach Beginn des ersten Studiums möglich."


Bisher war der Zugang durch das Erreichen von vorgeschrieben Leistungen/Credits im Bereich soziale Arbeit oder in den entsprechenden Fächern möglich. Wie die neue Verwaltungsvorschrift nun aussieht ist derzeit noch nicht bekannt."

Genau und daraus bin ich dann auch nicht wirklich schlauer geworden, da ich diese ganzen Informationen auch schon vorher auf der Homepage gelesen hatte.


19.11.2010 17:37 | geändert von admin: 10.04.2020 00:56

6 admin

Ja, wie sie schreibt ist das ganze "Verfahren" wohl aktuell sehr in der Schwebe. Daher kann mir dir nur schwierig eine Antwort geben, denn was könnte im schlimmsten Fall passieren, ich male mal das Szenario aus: "Du fängst also an der Uni Kassel im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit an, das geht ja erst im WS 2011/2012, da das WS 2010/11 bereits läuft. Jetzt wird während deines Studiums (du willst ja nur die drei Semester machen um die 90 credits zu erreichen), diese Verwaltungsvorschrift geändert, mit dem Resultat, dass die ne Quote einführen oder sogar die "Wechselmöglichkeit" komplett rausnehmen und dann stehst du da..." Das ist das Problem, würde ich sagen.

Nun ist es also sehr schwierig. Ich würde in deinem Fall erstmal klären, ob du nicht vllt. doch irgendwie die Möglichkeit hast, bspw. an einem beruflichen Gymnasium in NDS deine allgemeine Hochschulreife in 2 Jahre zu machen (einfach bei der Schule anfragen und den Sachverhalt schildern) und an einer Ergänzungsprüfung für die zweite Fremdsprache teilzunehmen (diese Möglichkeit besteht eigentlich nur an der BOS in NDS)...

Ansonsten würde ich Bayern auf jeden Fall als Alternative in Betracht ziehen! Entweder FOS 13 mit Ergänzungsprüfung (d.h. du musst parallel in dem einen Jahr selber die zweite FS lernen) in einem Jahr oder halt freiwillig in der FOS 12 anfangen und von dort an den Unterricht in der 2. FS besuchen, wenn das geht.

Du kannst aber auch mal in NRW klären, ob du an ein berufliches Gymnasium in die Qualiphase kommst, wobei ich dir gleich sagen kann, dass es auch dort in der APO-BK eigentlich heißt: "Einstieg mit FH-Reife in Qualiphase nur mit Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11..."

Eine weitere (gar nicht mal so schlechte) Überlegung wäre, dass du jetzt in England irgendwie noch Sprachunterricht nimmst in einer zweiten FS!! Vllt. nutzt dir das dann als Nachweis, dass du zumindest in der Qualiphase starten kannst mit dieser zweiten FS...

Ober aber Nichtschülerabitur bleibt noch (jedoch musst du dann auch irgendwie die Kenntnisse in der 2. FS nachholen).

Grüße,
Christian

19.11.2010 18:30 | geändert: 19.11.2010 18:35

7 MarryPerry (Gast)

Richtig, die Möglichkeit mit der Universität Kassel habe ich auch schon so gut wie abgeharkt. Das ist mir einfach zu unsicher und außerdem könnte ich in diesen zwei Jahren, wo ich den Bachelor Studiengang anfange, genauso gut meine allgemeine Hochschulreife erwerben, sofern ich an einer Schule angenommen werde.

Ich habe mir im übrigen mal das Fachgymnasium "Alice-Salomon-Schule" in Hannover (wo ich auch herkomme) genauer angeschaut. Dort gibt es auch die Möglichkeit seine allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Allerdings ist dort das Ganze innerhalb 3 Jahre möglich, wobei hier die Frage wäre, ob ich auch in die Qualifikationsphase einsteigen könnte und somit "nur" 2 Jahre vor mir hätte. Ich habe auch vor einem Tag eine Mail an die Schule geschrieben, wie sie bei meinem "Fall" vorgehen würden (auch bzgl. meines Alters und in welche Phase ich einsteigen könnte). Jedoch kam bisher nichts zurück. Gelesen habe ich auf der Homepage auch, dass die Schule Informationstage veranstaltet (u.a. im Januar). Ich überlege evtl. dafür extra ein paar Tage nach Deutschland zu kommen, um die Angelegenheit besser persönlich zu klären, da es per Internet meistens schwerer ist an Informationen zu kommen.

Weißt du zufällig etwas zu dem Verfahren und den Zulassungsvorschriften, bzg. des Alters, bei dieser Schule?

19.11.2010 18:53

8 admin

Das habe ich doch die ganze Zeit geschrieben lächel berufliches Gymnasium = Fachgymnasium. Drei Jahre für dich in deinem Fall gemäß Vorschrift, dort steht auch kein Höchstalter (jedenfalls habe ich keins gefunden). Zwei Jahre wäre nur machbar, wenn du Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache besitzt, siehe mein Zitat aus der BbS-VO im vierten Post.

Grüße,
Christian

19.11.2010 19:44

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