Abitur nachholen Kosten

Die Kosten beim Abitur nachholen hängen insbesondere davon ab, in welcher Trägerschaft sich die besuchte Schule befindet: frei oder öffentlich (Träger sind in diesem Fall die Kommunen oder das Land). Kostenlos gibt es die Schulbildung bei keinem Schulträger, jedoch ist die Finanzierung jeweils eine andere. Die explizite Wahl der Schulform bzw. des Bildungsganges und auch des Bundeslandes hat dann trotzdem noch einen Einfluss auf die Kosten beim Abi nachmachen, beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Regelungen bezüglich der Lernmittelfreiheit.

Schulen in öffentlicher Trägerschaft

Schulen in öffentlicher Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland werden komplett vom Staat geleitet und in der Regel aus Steuermitteln finanziert.

Gemäß den Landesverfassungen und Schulgesetzen bestehen heute vielerorts Einschränkungen der klassischen Schulgeld- und Lernmittelfreiheit (kurz LMF), das heißt, dass der Unterricht unentgeltlich erteilt wird und die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden (insbesondere für "Einkommensschwache"; aber auch Regelungen wie Ausleihen gegen Gebühr oder Eigenbeteiligungen – bis über 100 € - gibt es). Berufliche Schulen (dazu zählen zum Beispiel die Berufs- und Fachoberschule) und Fachschulen sind nicht selten von der Lernmittelfreiheit ausgenommen.

Je nach Bundesland können beim Besuch der Einrichtungen zum Abitur nachholen Kosten entstehen für:

  • den Kauf von sogenannten Verbrauchsmaterial-Büchern (z.B. Arbeits- / Übungshefte, die beschrieben werden) und anderen Lernmitteln (z.B. selbstbeschaffte Lehrbücher, Taschenrechner, Atlanten, Wörterbücher, Formelsammlungen, etc.)
  • verloren gegangene oder mutwillig zerstörte Schulbücher (sie sind nach § 823 BGB von den Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten zu ersetzen),
  • die Erstellung von Kopien,
  • die persönliche Ausstattung wie Schulhefte, Blöcke, Stifte, Schultasche, Sportsachen, usw.,
  • die Fahrt zur / von der Schule,
  • Verpflegung,
  • Ausflüge, Arbeitsgemeinschaften, Klassenfahrten,
  • Nachhilfe.

Kurzer Exkurs Lernmittel vs. Lehrmittel: Lernmittel sind die vom Lernenden (Schüler, Student) und Lehrmittel die vom Lehrenden (Lehrer, Dozent) benötigten Unterrichtsmaterialien.

Schulen in freier Trägerschaft

Im Gegensatz zu Schulen in öffentlicher Trägerschaft gilt die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit in der Regel nicht für "Privatschulen" (Ausnahme sind mitunter Ersatzschulen). Sie verlangen fürs Abitur nachholen ein monatliches Schulgeld, das unterschiedlich hoch und einkommensabhängig ausfallen kann. Darüber hinaus können auch Aufnahmegebühren und Prüfungsgebühren anfallen.

Fernschulen

Fernschulen erheben für ihre Vorbereitungskurse auf die staatliche Nichtschülerabiturprüfung Gebühren. Durch Rabatte, Nachlässe sowie zahlreiche Fördermöglichkeiten lässt sich der Eigenanteil an Kosten reduzieren. Auf abi-nachholen.de gibt es einen eigenen ausführlichen Artikel zu den Kosten beim Abitur nachholen mittels Fernlehrgängen und wie sich diese zusammensetzen.

Förderungsmöglichkeiten

Die Kosten beim Abitur nachholen können auf unterschiedliche Art und Weise gedämpft und aufgefangen werden. Bei Bildungsgängen, die in Teilzeit / abends besucht werden, ist in der Regel eine Berufstätigkeit vorgesehen. Wird jedoch die Hochschulreife in Vollzeit tagsüber nachgeholt, kann je nach Einrichtung Förderung durch BAföG beantragt und gewährt werden. Zudem können die Ausbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Unterhaltsansprüche sind ebenfalls zu prüfen.