Abitur an der beruflichen Oberschule

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie an der Berufsoberschule (BOS) und der Fachoberschule (FOS) das Abitur nachholen können. Die beiden Schulformen werden nicht in allen deutschen Bundesländern angeboten und existieren sowohl in eigenständiger Form als auch "unter dem Dach einer größeren Organisationsform" im beruflichen Bildungswesen (wie bspw. das Berufskolleg in NRW, die Berufliche Oberschule in Bayern - kurz BOB - oder das Oberstufenzentrum in Berlin und Brandenburg).

Abitur machen an der Berufsoberschule (12 und 13)

Mit der Berufsoberschule (kurz BOS) gibt es die Möglichkeit, die fachgebundene - bei ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache sogar die allgemeine - Hochschulreife in einem zweijährigen Vollzeitbildungsgang nachzuholen. Die Berufsoberschule kann auch in Teilzeitform mit entsprechend längerer Dauer geführt werden.
Das erste Jahr der Berufsoberschule kann durch andere zur Fachhochschulreife führende, abgeschlossene Bildungswege ersetzt werden (z.B. die Fachoberschule). Zudem gibt es für Nichtschüler die Möglichkeit, eine Schulfremdenprüfung abzulegen.

Den Bildungsgang der Berufsoberschule gibt es in neun deutschen Bundesländern: Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen (FOS 12 B + FOS 13 entsprechen der BOS), Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Keine BOS gibt es damit in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Thüringen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Aufnahmevoraussetzungen der Berufsoberschule

In das erste Jahr der Berufsoberschule kann gemäß KMK-Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.11.1976 i.d.F. vom 03.12.2010) aufgenommen, wer

  • den Mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und
  • eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
    • nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder Seemannsgesetz oder
    • nach dem jeweiligen Recht des Bundes und der Länder oder
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit

nachweist.

In die Abschlussklasse der Berufsoberschule kann direkt aufgenommen werden, wer zusätzlich die Fachhochschulreife besitzt.

Die Bundesländer können bestimmte Notenqualifikationen vorsehen.

Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an der Berufsoberschule

Mit dem Abschluss der Berufsoberschule wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, sofern ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden, durch:

  • a) einen mindestens vierjährigen versetzungserheblichen Unterricht vor dem Erwerb des Mittleren Schulabschlusses entsprechend der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung, Ziffer 7.3 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 in der jeweils geltenden Fassung),
  • b) durch Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in der Berufsoberschule im Umfang von 320 Stunden und mindestens der Note "ausreichend" in der Abschlussklasse,
  • c) durch eine mindestens mit der Note "ausreichend" abgelegte Ergänzungsprüfung [1], die dem Niveau nach Buchstabe a) entspricht, oder
  • d) durch den Erwerb eines KMK-Fremdsprachenzertifikats auf Niveaustufe II im Rahmen der beruflichen Bildung (Zertifikat entsprechend den Anforderungen der Rahmenvereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 20.11.1998 in der jeweils geltenden Fassung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung).

Werden die nötigen Kenntnisse nicht nachgewiesen, so erhält der Absolvent am Ende der Berufsoberschule das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife.

Ausbildungsrichtungen / Zweige der BOS

Die Berufsoberschule bietet die Ausbildungsrichtungen (Zweige):

  • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Gestaltung
  • Gesundheit und Soziales (in Baden-Württemberg und Bayern "Sozialwesen")
  • Technik
  • Wirtschaft und Verwaltung (in Baden-Württemberg "Wirtschaft")

Man kann in der Regel nur den BOS-Zweig besuchen, in dem man zuvor auch seine berufliche Vorbildung erlangt hat (Ausnahmen sind aber möglich).

Virtuelle Berufsoberschule Bayern (VIBOS)

Die VIBOS, eine Onlineplattform der Berufsoberschule Erlangen, bietet einen ein- bis zweijährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Teilnahme an der Fachabiturprüfung als anderer Bewerber (Nichtschülerprüfung) in Bayern an. Auch die Hochschulreife ist geplant. Mehr Infos dazu u.a. hier.

Die Berufsoberschule II in Rheinland-Pfalz

Im "Widerspruch" zur KMK Rahmenvereinbarung kann für den Besuch der Berufsoberschule II in Rheinland-Pfalz gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Landesverordnung über die Berufsoberschule (vom 26. Juli 2005) die Fachhochschulreife ohne berufliche Vorbildung alleinige Aufnahmevoraussetzung sein, jedoch nur wenn diese an einer zweijährigen Fachoberschule erworben wurde, wobei die besuchte Fachrichtung der Fachoberschule einschlägig zur jeweiligen Fachrichtung der Berufsoberschule II sein muss. Damit handelt es sich eher um eine Mischung aus FOS 13 und BOS.

Förderung des BOS-Besuchs

Für den Besuch der Berufsoberschule kann rückzahlungsfreie BAföG-Förderung, unabhängig vom Einkommen der Eltern, beantragt werden, da sie förderungsrechtlich einer Ausbildung an einem Kolleg entspricht (Förderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG).

Aufgepasst: Die Berufsoberschule I in Rheinland-Pfalz (führt zur Fachhochschulreife) ist abweichend davon förderrechtlich der Fachoberschule gleichgestellt (Förderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG). Diese ist elternabhängig, wenn nicht elternunabhängige Förderung nach § 11 Abs. 2 a oder 3 BAföG in Frage kommt.

Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt.

Abi ablegen an der Fachoberschule 13

Die Fachoberschule umfasst gemäß KMK-Rahmenvereinbarung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.F. vom 01.10.2010) die Klassenstufen 11 und 12 und führt zunächst zur Fachhochschulreife. Die Bundesländer können aber auch eine 13. Klassenstufe zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife einrichten, die wie die Klassenstufe 12 in der Berufsoberschule geführt werden kann.

Eine FOS 13 (Fachoberschule 13) gibt es derzeit nur in Bayern, Berlin (an einigen OSZ als Schulversuch) und Bremen. Die FOS 13 in Nordrhein-Westfalen entspricht aufgrund der Aufnahmevoraussetzungen der BOS II, weil dort immer eine einschlägige berufliche Vorbildung erforderlich ist.

Aufnahmevoraussetzung der FOS 13

Aufnahmevoraussetzung für die Fachoberschule 13 ist die Fachhochschulreife, wobei aktuell alle Länder, die diese zusätzliche Jahrgangsstufe anbieten, nur "besonders befähigte" (sprich leistungsstarke) Absolventen der zweijährigen Fachoberschule aufnehmen.

Bayern

Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule in Bayern setzt den Nachweis der Fachhochschulreife durch ein Zeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der entsprechenden Ausbildungsrichtung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 voraus. Das Zustandekommen einer 13. Jahrgangsstufe in der gewünschten Ausbildungsrichtung hängt von den Anmeldezahlen ab. Neueinsteiger müssen zudem eine Probezeit überstehen. Der Schulversuch in Bayern wurde mit dem Schuljahr 2007/08 erfolgreich beendet, die FOS 13 ist nun fester Bestandteil des Systems der beruflichen Oberschulen.

In Bayern sind die Berufsoberschule (BOS) und die Fachoberschule (FOS) unter dem Dach der Beruflichen Oberschule (BOB) seit dem Schuljahr 2008/09 als gleichwertiges Gegenstück zum Gymnasium zusammengefasst. Zur Unterseite des FOS/BOS-Netzes zur FOS Jahrgangsstufe 13.

Berlin (Schulversuch)

An einigen Oberstufenzentren in Berlin läuft aktuell das Modell/Pilotprojekt "FOS 13" (Fachoberschule 13). Dabei handelt es sich um einen Schulversuch, der guten Absolventen der Fachoberschule (allgemeine Fachhochschulreife mit einer ausgewiesenen Durchschnittsnote von mindestens 2,8) ermöglichen soll, im direkten Anschluss an die Fachoberschule ohne eine Berufsausbildung eine (schulische) Zugangsberechtigung zur Universität zu erwerben. Der Unterricht erfolgt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufsoberschule (APO-BOS) und wird als 13. Jahrgangsstufe der BOS erteilt. Hier noch einige Infos dazu.

Bremen

Nach Abschluss der zweijährigen Fachoberschule mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife und einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 - keines der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch darf die Note "mangelhaft" ausweisen, kann in Bremen gemäß Verordnung über die Fachoberschule die Klassenstufe 13 der Fachoberschule besucht werden.

Der Bildungsgang der FOS 13 wird in Bremen bedarfsorientiert eingerichtet. Interessenten sollten sich direkt mit den jeweiligen Fachoberschulen in Verbindung setzen, um zu klären, inwieweit dort bereits Bedarf angemeldet wurde.

"Etikettenschwindel" FOS 13 in Nordrhein-Westfalen

In NRW benötigt man für die Aufnahme in die FOS 13 die Fachhochschulreife und eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene "einschlägige Berufsausbildung" nach Bundes- oder Landesrecht bzw. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit. Die als Aufnahmevoraussetzung nachzuweisende Fachhochschulreife soll dem fachlichen Schwerpunkt oder dem Fachbereich des Bildungsgangs ensprechen oder die mindestens zweijährige Berufsausbildung soll dem fachlichen Schwerpunkt bzw. dem Fachbereich zuzuordnen sein. Damit unterscheidet sich das Bundesland in der Hinsicht, dass eine berufliche Vorbildung für den Besuch der FOS 13 unabdingbar ist, in Berlin, Bayern und Bremen hingegen "überdurchschnittlich qualifizierte" Absolventen der Fachoberschule mit Fachhochschulreife (FH-Reife) das Abi in einem Jahr machen dürfen! Die KMK schreibt daher auch treffend in ihrer Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule: "In Nordrhein-Westfalen entspricht die Klasse 13 der Fachoberschule dem 2. Jahr der Berufsoberschule."

Fachoberschule in NRW

Abschlüsse der Fachoberschule

Mit dem Nachweis einer zweiten Fremdsprache gibt es über die FOS 13 die allgemeine Hochschulreife, ohne ausreichende Kenntnisse jedoch "nur" die fachgebundene Hochschulreife (in der besuchten Fachrichtung der Fachoberschule, diese entsprechen den Ausbildungsrichtungen der BOS > siehe oben).

In anderen Ländern ohne 13. Klasse führt die Fachoberschule "nur" zur Fachhochschulreife (nach der Klasse 12), mit der man normalerweise ausschließlich an Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen studieren darf.

Förderung des FOS-Besuchs

Für den Besuch der Fachoberschule Klasse 11 (keine abgeschlossene Berufausbildung vorausgesetzt) gibt es eine Förderung nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 und 1a BAföG nur, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt und:

  • 1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
  • 2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
  • 3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

Bei der 12. Klassenstufe gestaltet es sich genauso, wer jedoch direkt in diese aufgrund einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufgenommen wird, erhält eine Förderung nach § 2 Absatz 1 Nr. 3 BAföG auch ohne eigenen Hausstand und hat höhere Bedarfssätze.

Bei der 13. Klassenstufe, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, gilt die gleiche Regelung wie bei Klasse 11.

Im Falle einer BAföG-Förderung des FOS-Besuchs ist diese rückzahlungsfrei und elternabhängig, es sei denn § 11 Abs. 2 a oder 3 BAföG ermöglichen eine Nichtberücksichtigung des Elterneinkommens.

Unterschied(e) zwischen Fach- und Berufsoberschule

Der bedeutende Unterschied zwischen BOS und FOS besteht darin, dass man die Berufsoberschule in der Regel nur mit mittlerem Schulabschluss (in Bayern kann dieser aber bspw. in der Vorklasse in Vollzeit nachgeholt werden) und abgeschlossener Berufsausbildung bzw. mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufstätigkeit besuchen darf, während man für die FOS nur den mittleren Schulabschluss benötigt. Der Lernstoff der Jahrgangsstufe 13 von BOS und FOS ist aber trotzdem identisch. In der Jahrgangsstufe 13 schreiben BOS und FOS die gleichen Abschlussprüfungen.

Fußnoten

[1] Die Länder entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob der Nachweis über das Bestehen einer zertifizierten Sprachprüfung auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen die Ergänzungsprüfung ersetzt. Das Ergebnis ist auf der Internetseite der KMK einsehbar: klick.