Abitur an der Waldorfschule

Waldorfschulen (auch Rudolf-Steiner-Schulen) sind in Deutschland staatlich genehmigte oder staatlich anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft auf Grundlage der von Rudolf Steiner (1861-1925) begründeten Waldorfpädagogik. Im Schuljahr 2017/18 besuchten laut Statistischem Bundesamt 85.029 Schülerinnen und Schüler die Freien Waldorfschulen in der BRD.

Waldorfschulen besitzen einige Besonderheiten. So gibt es zum Beispiel nach dem Prinzip der gemeinsamen Bildung (Pädagogik der Förderung) kein Sitzenbleiben. Darüber hinaus werden in der Unter- sowie Mittelstufe keine Notenzeugnisse erteilt. Vielmehr gibt es individuelle Beurteilungen, in denen die Lehrer gleichermaßen auf die Persönlichkeitsentwicklung und die Lernfortschritte ihrer Schüler eingehen.

Abschlüsse an der Waldorfschule

Waldorfschulen führen in zwölf Schuljahren (Regelschulzeit) zu einem eigenen, staatlich nicht anerkannten Abschluss, dem Waldorf(schul)abschluss. Dieser gewichtet besonders stark künstlerische Fächer und soziale Kompetenzen. Auf das Abitur bereiten die Waldorfschulen in einem zusätzlichen 13. Schuljahr vor. Fast alle Schüler an Waldorfschulen erlangen den mittleren Schulabschluss und über die Hälfte geht mit Erfolg weiter zum Abitur.

Waldorfabitur: KMK-Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen

Von der Kultusministerkonferenz gibt es eine Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen, "deren Bestimmungen die sich aus der Pädagogik der Waldorfschulen ergebenden Besonderheiten und die Notwendigkeit, die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife in den Ländern gleichwertig und vergleichbar zu halten, berücksichtigt". Demnach ergibt sich die Gesamtqualifikation im Gegensatz zur gymnasialen Oberstufe staatlicher Schulen - abgesehen von einer wahlweisen besonderen Lernleistung (Ziffer 6.8) oder der Anrechnung von Leistungen aus der 13/2 in zwei mündlichen Prüfungsfächern (Ziffer 7.2) - ausschließlich aus den Prüfungsleistungen der vier schriftlichen und vier mündlichen Prüfungsfächer einer "modifizierten" Nichtschülerabiturprüfung. Diese kann in den Gebäuden der Waldorfschule abgehalten werden und Lehrkräfte der Waldorfschulen können Mitglieder der Fachausschüsse sein.

Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife, die auf der Grundlage der KMK-Bestimmungen erworben wurden, werden in allen deutschen Bundesländern gegenseitig anerkannt.

Desweiteren sieht die KMK-Vereinbarung vor, dass bei Nichtbestehen der Prüfung zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife unter bestimmten Bedingungen nach Entscheidung der Länder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden kann (geht definitiv nicht in Bayern sowie Sachsen und wird dort auch nicht anerkannt).

Die Waldorfschulen können aber auch eine staatlich anerkannte gymnasiale Oberstufe besitzen, die der KMK-Oberstufenvereinbarung entspricht, sofern das Land dies zulässt bzw. ermöglicht (z.B. die Waldorfschulen in Hessen und fast alle Hamburger Waldorfschulen). In diesen Fällen können neben den Abiturprüfungsergebnissen - unter Umständen wird dabei am Zentralabitur eines Bundeslandes teilgenommen - auch die Leistungen aus der Qualifikationsphase mit in die Abitur Gesamtqualifikation einfließen.