1 Fabian (Gast)

Hallo,

ich ziehe demnächst nach NRW (KÖLN) und will mein Abi nachholen.
Habe folgende Abschlüsse:
Hauptschule
Realschule (auf Berufsfachschule erworben)
Berufskolleg (staatlich geprüfter techniker)

Welche Schulen könnt ihr mir da empfehlen? Kann ich mit meine Abschlüsse und Alter (bin 21) überhaupt noch irgendeinen Gymnasium besuchen?
Habe gelesen, dass die meisten diesen "Qualifikationsvermerk" haben wollen, den gibt´s bzw. gabs auf meiner Schule allerdings nicht.

Wenn nicht, wo kann ich die Fachhochschulreife nachholen?

Habe noch was vergessen. Einige Schulen für die FHR verlangen eine min. 2-jährige Berufstätigkeit. Zählt, wenn man 2 Jahren Selbstständig war, auch dazu?

Freue mich auf eure Antworten!
LG
Fabian

19.12.2010 17:05 | geändert von admin: 19.12.2010 17:28

2 admin

Hallo Fabian,

Hauptschule, Realschule, Berufsfachschule und Berufskolleg sind keine (Schul-)abschlüsse. Das sind Schularten/-formen. Welche Abschlüsse hast du denn dort erworben? Ich brauche die genaue Bezeichnung, wie sie quasi auf den Zeugnissen steht.

Ok, dein Ziel steht ja fest: Abitur. Nur mal neugierig wie ich bin die Frage, du willst danach an einer Uni studieren, ja? Oder aus welchem Antrieb möchtest das Abitur nachholen? zwinker

Gut, wenn ich die Schulabschlüsse mit ihrer Bezeichnung kenne, können wir weiterschauen, wie die Möglichkeiten für das Abitur oder alternativ die Fachhochschulreife bei dir ausschauen.

Viele Grüße,
Christian von abi-nachholen.de

19.12.2010 17:43

3 Fabian (Gast)

Danke für die schnelle Antwort.

Ja also
Hauptschule = Hauptschulabschluss
2-jährige Berufsfachschule (Fahrzeugtechnik) = Fachschulreife (Mittlere Reife)
2-jähriges Berufskolleg = Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter informations- und kommunikationstechn. Assistent/Assistentin."

Genau ich möchte danach studieren.

19.12.2010 18:12

4 admin

Gut, so passt das, danke zwinker An dem zweijährigen Berufskolleg hast du nicht die Fachhochschulreife erwerben können in Baden-Württemberg?!? Normalerweise ist das ja bei den mindesten zweijährigen Bildungsgängen dort der Fall bzw. möglich (d.h. Berufsabschluss wie den "Staatlich geprüften Assistenten" und Fachhochschulreife)...

Also die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen wird bei dir nicht mehr klappen, da du schon "zu alt" bist. In der APO-GOST heißt es dbzgl. in § 3 Aufnahmevoraussetzungen:

(3) In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann in der Regel nur neu aufgenommen werden, wer zum Beginn des Schuljahres, in dem
der Eintritt erfolgt, das 19. Lebensjahr nicht vollendet hat.

Die obere Schulaufsichtsbehörde entscheidet über Ausnahmen.

Klappen könnte aber das berufliche Gymnasium in Sachen Abitur. Bzgl. der Berechtigung müsste man mal schauen, am besten du kontaktierst mal ein berufliches Gymnasium, das in Frage kommen würde oder aber die zuständige Bezirksregierung. Wie ist denn eigentlich der Durchschnitt deiner mittleren Reife? Waren die Ergebnisse in allen Fächern befriedigend (3) oder auch schlechter/besser? Kolleg könntest du mitunter auch besuchen, wenn deine Assistenten-Ausbildung als Berufsausbildung gezählt wird. Bzgl. deiner Selbständigkeit: Die war ja bestimmt nebenberuflich, oder? Achso und das Oberstufenkolleg kannst dir auch mal anschauen (ist jedoch in Bielefeld... hier braucht man aber nicht die Berechtigung für den Besuch!).

Und studieren geht ja auch mit Fachhochschulreife und die könntest ja bspw. relativ unproblematisch an der Fachoberschule am Berufskolleg machen.

Viele Grüße,
Christian

19.12.2010 20:38 | geändert: 30.09.2012 02:05

5 Fabian (Gast)

Erstmal danke für die Antwort.
Während des BKs war die Selbstständigkeit nebenberuflich, nun, seit Juli 2009, mache ich es Hauptberuflich. Nach 2 Jahren will ich also wieder die Schulbank drücken.

Für mich käme auch ein Abendgymnasium in Frage, wäre mir sogar viel lieber, wäre sowas auch möglich?

Gruß
Fabian

21.12.2010 21:07

6 admin

Klar, das Abendgymnasium ist quasi das Pendant zum Kolleg im Abendbereich. In NRW laufen beide unter dem Dach des "Weiterbildungskollegs". Eine Aufnahme sollte aber klappen, da ich davon ausgehe, dass dein "Staatlich geprüfter informations- und kommunikationstechn. Assistent/Assistentin" als "Berufsausbildung in einem schulischen Bildungsgang" gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 1 APO-WbK gilt. Ich denke aber auch, dass eine hauptberufliche Selbständigkeit als Berufstätigkeit zählt, sollte imho also klappen. Frag einfach mal auch an einem Weiterbildungskolleg nach.

Und die Fachhochschulreife hast echt nicht, ja (siehe oben)? Weil wenn du die noch hättest, wäre das Abitur wohl in einem Jahr an der FOS 13 machbar.

Viele Grüße,
Christian

22.12.2010 00:57 | geändert: 26.07.2014 22:17

7 Fabian (Gast)

Ich habe sie am BK zwar angefangen, allerdings nach 1,5 Jahren abgebrochen, da ich sonst weder das Eine oder das Andere geschafft hätte.

22.12.2010 05:23

8 admin

Schade, aber vllt. kriegst du es ja dadurch hin, dass man dich am Abendgymnasium gleich in die Qualifikationsphase einstuft, musst mal sehen.

Viel Erfolg und Grüße,
Christian

22.12.2010 12:26

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