Abitur Abschluss

Streng genommen ist die Abschlussbezeichnung "Abitur" kein richtiger Terminus technicus. Im Allgemeinen versteht man unter dem Abitur aber einen höheren bzw. den höchsten Schulabschluss der Sekundarstufe II mit Zugangsberechtigung für alle Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien, usw.), abgeschlossen durch die Abiturprüfung und nachgewiesen durch das Abiturzeugnis. Unterschieden wird noch in das Voll-Abitur (allgemeine Hochschulreife) und das fachgebundene Abitur (fachgebundene Hochschulreife).

Erwerb des Abitur Abschlusses

Folgende Schulformen in der Bundesrepublik führen zum Abschluss Abitur:

Schulform Fachgebundene Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife
gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium, Gesamtschule und Beruflichen Gymnasium X
Abendgymnasium X
Kolleg X
Berufsoberschule X X
Fachoberschule mit 13. Klassenstufe X X

Darüber hinaus kann das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife auch über eine Nichtschülerprüfung (in teils leicht abgeänderter Form auch für Waldorfschüler und Asylberechtigte) oder eine Begabtenprüfung erworben werden.

Eine dem Abitur gleichwertige Qualifikation wird in allen 16 deutschen Bundesländern mit dem (berufsqualifizierenden) Abschluss eines in der Regel mindestens sechssemestrigen (Regelstudienzeit) Hochschulstudiums an einer Universität, einer Fachhochschule oder gleichgestellten Hochschule zuerkannt, wenn das Studium zuvor aufgenommen wurde, ohne die allgemeine Hochschulreife zu besitzen.

Anerkennung des Abitur Abschlusses

Der Abitur Abschluss "aus" den genannten Schulformen und Bildungsgängen wird bundesweit anerkannt, sofern sich die Länder dazu untereinander vereinbart haben. In der Regel passiert das durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz.

Studienberechtigung

Der Abitur Abschluss berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an allen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der fachgebundenen Hochschulreife gilt die Einschränkung, das an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen nur bestimmte einschlägige Studiengänge zur Auswahl stehen. Für Fachhochschulen und gleichgestellte Hochschulen gilt diese Einschränkung in dem Fall jedoch nicht.