Mit einem Hochschulabschluss (zum Beispiel Universität oder an einer Fachhochschule) wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, wenn das Studium zuvor lediglich mit einem Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife aufgenommen wurde.
Rechtsgrundlage für die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife nach erfolgreichen Besuch einer Fachhochschule (zum Beispiel durch Diplomierung) ist in den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.
Mit Ablegung des Vordiploms an einer Fachhochschule wird in einigen Bundesländern für Inhaber der Fachhochschulreife die fachgebundene Hochschulreife kraft Gesetzes zuerkannt (vgl. Hessische Hochschulgesetz § 63 Abs. 3 Satz 2). Dies gilt aber nicht in allen Bundesländern. Je nach Bundesland unterscheidet sich auch die Anzahl der mit dieser fachgebundenen Hochschulreife möglichen Studienfächer.