Die Hochschulreife kann in Deutschland unter bestimmten Bedingungen sowohl in Verbindung bzw. durch eine (Berufs-)Ausbildung, als Fachwirt und als Bachelor erlangt werden.

Hochschulreife durch Ausbildung

Die Hochschulreife (Fachhochschulreife, fachgebundene und allgemeine Hochschulreife -> Abitur) kann während einer dualen Berufsausbildung, das heißt ausbildungsbegleitend, als auch in diversen mehrjährigen doppeltqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgängen an berufsbildenden bzw. beruflichen Schulen wie der Berufsfachschule oder dem beruflichen Gymnasium neben dem Abschluss einer (schulischen) Berufsausbildung nach dem Recht des Bundes oder der Länder erworben werden. Mindestvoraussetzung ist dabei der mittlere Schulabschluss, ggf. mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Je nach Bildungsgang muss Zusatzunterricht besucht und eine Zusatzprüfung für die Hochschulreife absolviert werden.

Wer den schulischen Teil der Fachhochschulreife besitzt, kann durch eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht die "volle" Fachhochschulreife erwerben (nicht in allen Bundesländern möglich).

Hochschulreife durch Fachwirt

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 zum "Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" erhalten erfolgreiche Absolventen von Fachwirt-Fortbildungen, für die Prüfungsregelungen nach § 53, § 54 BBiG sowie §§ 42, 42a HwO bestehen und mindestens 400 Unterrichtsstunden (empfohlener Umfang laut DIHK-Rahmenplan) umfassen, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Hochschulreife durch Bachelor

Mit dem (berufsqualifizierenden) Abschluss eines in der Regel mindestens sechssemestrigen Hochschulstudiums (Regelstudienzeit) an einer Universität, einer Fachhochschule oder gleichgestellten Hochschule wird eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt, wenn das Studium zuvor aufgenommen wurde, ohne die allgemeine Hochschulreife zu besitzen.

Mit dem Erreichen eines bestimmten Studienabschnittes an einer Fachhochschule (z.B. Ablegung des Vordiploms, Zwischenprüfung, Grundstudium, drei Semester, 90 ECTS-Punkte, ...) wird in einigen deutschen Bundesländern eine der fachgebundenen Hochschulreife gleichwertige / entsprechende Hochschulzugangsberechtigung zuerkannt.