Begabtenprüfung in neun Bundesländern

Für besonders befähigte Berufstätige besteht in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die Möglichkeit, die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. die Hochschulzugangsberechtigung mit Hilfe einer so genannten Begabtenprüfung zu erwerben. In den Ländern Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und dem Saarland gibt es keine Begabtenprüfung, aber eine Nichtschülerprüfung.

Genau wie bei der Externenprüfung muss für die Zulassung zur Begabtenprüfung keine Schule besucht werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt im Selbststudium. Öffentliche und private Bildungseinrichtungen helfen aber bei der Prüfungsvorbereitung. Als Voraussetzungen für die Anmeldung gelten in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, einige Jahre Berufstätigkeit, sowie ein Mindestalter von 25 Jahren. Zudem wird die Prüfung in dem Land abgelegt, in dem der/die Bewerber/-in seinen ersten Wohnsitz hat. Die Zulassung bedarf eines Antrags an die zuständige oberste Schulbehörde, dem die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der vorstehenden Voraussetzungen beizufügen sind und der eine Erklärung über alle bisherigen Versuche, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, enthalten muss. Kleine Abweichungen kann es geben und so sollte man sich mit den Vorschriften beim zuständigen Bildungs-, Wissenschafts- bzw. Kultusministerium oder der Senatsverwaltung auseinandersetzen. Die Begabtenprüfung besteht aus zwei Teilen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Weitere Infos in der Vereinbarung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen der KMK.