Am Kolleg das Abitur nachholen

Das Kolleg mit der Zusatzbezeichnung "Institut zur Erlangung der Hochschulreife" ist eine Vollzeitschule des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb des Abiturs. Im Gegensatz zum Abendgymnasium sollen die Studierenden hier gleichzeitig zur Schulausbildung nicht berufstätig sein.

Der Bildungsgang an Kollegs gliedert sich in eine Einführungsphase (2 Semester / Schulhalbjahre) und eine nachfolgende Qualifikationsphase (4 Semester / Schulhalbjahre). Er dauert somit in der Regel drei Jahre (mindestens zwei und maximal fünf Jahre bei einmal nicht bestandener Abiturprüfung) und wird mit der Abiturprüfung abgeschlossen.

Je nach Kenntnis- und Leistungsstand erlangt man beim vorzeitigem Verlassen des Kollegs nach frühestens einem Jahr in der Qualifikationsphase die Fachhochschulreife - ohne Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung jedoch zunächst nur den schulischen Teil. Im Anschluss kann der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife neben der abgeschlossenen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht auch durch ein einjähriges, gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Berufsausbildung nach Bundes-oder Landesrecht gleichgestellt ist, oder ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst sowie den Bundesfreiwilligendienst nachgewiesen werden. Abgeleistete Dienste von unter einem Jahr Dauer können auf die Dauer eines gelenkten Praktikums angerechnet werden. Anerkennung erfährt die so am Kolleg erlangte Fachhochschulreife in allen deutschen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen, das Abitur generell bundesweit.

Teilweise sind Kollegs zugleich Prüfungsschulen für die Abnahme der Nichtschülerabiturprüfung.

Aufnahmevoraussetzungen

In ein Kolleg dürfen gemäß Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.19 79 i.d.F. vom 07.06.2018) nur solche Bewerber aufgenommen werden, die

  • a) eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können,
  • b) den Mittleren Schulabschluss erworben haben und
  • c) im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht haben (nach oben gibt es keine Begrenzung).

Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bei der Erfordernis der zweijährigen Berufstätigkeit berücksichtigt werden. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des Freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ).

Kolleg-Bewerber, die den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nicht nachweisen können, müssen eine Eignungsprüfung oder einen mindestens halbjährigen Vorkurs besuchen. Um brachliegendes Wissen in zentralen Fächern (vor allem Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik) aufzufrischen, kann der Vorkurs auch freiwillig besucht werden. Eine bestandene Eignungsprüfung berechtigt zum Besuch von Kollegs des Bundeslandes, in dem die Eignungsprüfung abgelegt worden ist.

Einführungsphase überspringen: in 2 Jahren zum Abi

Wer einen entsprechenden Leistungsstand mitbringt, kann die Einführungsphase überspringen und direkt mit der Qualifikationsphase am Kolleg starten. Das Abitur kann dann sogar schon in zwei Jahren nachgeholt werden. Realistisch ist dies für Inhaber der Fachhochschulreife mit ausreichenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache oder Schulabbrecher, die die gymnasiale Einführungsphase bereits erfolgreich durchlaufen haben.

Kosten des Kolleg-Besuchs, Anwesenheit und Schulferien

Der Besuch von staatlichen Kollegs zum Abitur nachholen ist schulgeldfrei. Für private Kollegs ist hingegen regelmäßig ein Schulgeld zu entrichten. Schulbücher werden im Rahmen der Lernmittelfreiheit je nach Bundesland unentgeltlich zur Verfügung gestellt, mitunter sind anteilig Kosten zu übernehmen (Leihgebühr, Büchergeld, etc.).

Am Kolleg besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Die Unterrichtszeiten gehen in der Regel von morgens bis nachmittags (ca. 8 bis 16 Uhr). Fehlt man unentschuldigt, kann das zu Nichtbenotung in verschiedenen Fächern führen oder aber zur endgültigen Entlassung vom Kolleg. Beurlaubungen müssen selbständig beantragt werden.

Die Ferien richten sich nach den allgemeinen Schulferien der jeweiligen Bundesländer und betragen im Jahr in etwa 12 Wochen.

Finanzierung - Förderung

Zur Finanzierung des Kolleg-Besuchs wird in der Regel ab der Einführungsphase elternunabhängiges und darlehensfreies BAföG gewährt, welches nicht zurückgezahlt werden muss. Da die Förderung nach dem BAföG zum Leben kaum ausreicht, darf etwa durch Aushilfstätigkeiten oder Ferienjobs dazuverdient werden.

Aufgepasst: Im Vorkurs gibt es häufig keine BAföG-Förderung, da die Unterrichtszeiten so gelegt sind, dass eine normale Berufstätigkeit ausgeübt werden kann! Erst bei einem ganztägigen Kolleg-Vorkurs erhöhen sich die Chancen auf BaföG-Unterstützung (in der Regel dann elternabhängig). Auch können hier Ausnahmebestimmungen greifen. Für über 30-Jährige gibt es mitunter Sonderregelungen. Hier muss sich genau beim Amt für Ausbildungsförderung informiert werden.