Studieren ohne Abitur

Nicht erst seit gestern ist es für Berufstätige möglich, mit einem staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss und einigen Jahren Berufserfahrung den fachbezogenen Zugang zu einer Hochschule ohne (Fach-)Hochschulreife zu erlangen. Bisher waren hier jedoch die Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Teil sehr unterschiedlich. Seit Anfang März 2009 hat sich das Bildungschaos in Sachen Studium ohne Abitur jedoch ein wenig mehr gelichtet.

Fachgebundes Studium ohne Abi

Wie von der Kultusministerkonferenz (kurz: KMK) am 5. und 6. März 2009 in Stralsund beschlossen wurde, soll es jedem Berufstätigen, der über eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht und mindestens drei Jahre Berufspraxis im gleichen Bereich verfügt, möglich sein, ein fachgebundenes Studium - passend zur beruflichen Qualifikation - aufzunehmen. Sie müssen jedoch noch zusätzlich an einem Eignungsfeststellungsverfahren der Hochschule bzw. einer staatlichen Stelle erfolgreich teilnehmen. Dieses Verfahren kann durch ein erfolgreiches, einjähriges Probestudium ersetzt werden. Durch die fachgebundene Zulassung zum Hochschulstudium ohne Abitur wird gewährleistet, dass die im Beruf bereits erworbenen Kenntnisse unmittelbar in das Studium eingebracht werden können.

PDF: Vereinbarung einheitlicher Kriterien für den Hochschulzugang beruflich qualifizierter Bewerber

PDF: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen (Stand Juli 2010)

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Den uneingeschränkten Hochschulzugang, also die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, erhalten laut KMK Beschluss hingegen:

  • Meister
  • Fachwirte mit bestandener IHK-Prüfung
  • Berufstätige mit Qualifikationen, die im Seemannsgesetz festgeschrieben sind
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in, Betriebswirt/in/Erzieher/in
  • Lehrkräfte für Pflege, Pflegedienstleiter/in und Ähnliches

Vereinheitlichung/Harmonisierung beim Studium ohne Abi?

Eine Vereinheitlichung des Hochschulzuganges für beruflich Qualifizierte bedeutet das aber noch nicht, denn die Länder haben die Möglichkeit, weitergehende Regelungen zu treffen. So können sie insbesondere den Katalog der Fortbildungsabschlüsse gemäß der jeweiligen Landesregelungen erweitern.

Wer an einer Hochschule ein Studium ohne Abitur aufgenommen hat und in einem anderen Bundesland weiterstudieren möchte, kann dies nach einem nachweislich erfolgreichen Studienjahr im gleichen oder in einem affinen Studiengang tun. Die Zeit des Probestudiums wird dabei jedoch nur angerechnet, wenn es im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahren absolviert wurde.

Die KMK hat sich zu dieser maßgeblichen Änderung für das Studium ohne Abitur entschlossen, um dem damit immer mehr vorherrschenden Mangel an Fachkräften entgegen wirken zu können. Gerade für Berufstätige war es bisher schwer, sich für eine Probestudienzeit eine Auszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit nehmen zu können. Dies musste erst zwischenfinanziert werden, wofür viele nicht den finanziellen Atem aufbringen konnten. Und genau an dieser Hürde sind viele Berufstätige dann auch während des Probestudiums gescheitert, da die Doppelbelastung, Studium und Arbeit sehr viel Energie gekostet hat.

Dem Bildungschaos wurde also Einhalt geboten, so dass nun jedes Bundesland die gleichen Voraussetzungen für ein Studium ohne Hochschulreife anbieten muss. In einigen Bundesländern ist es nun erforderlich, dass die Rechtslage hierfür geändert wird, da es dort bisher andere Regelungen für den Hochschulzugang für Berufstätige gab.

Studieren ohne Abi: Bewertung

Der generelle Zugang für alle Berufstätigen ohne Abitur, welche von der Kultusministerkonferenz im Stralsunder Beschluss genannten Mindestvoraussetzungen erfüllen, ist als positiv zu bewerten. Dennoch gibt es, wie immer im Leben, auch eine Kehrseite dieser Entscheidung. Die bisher bereits ins Studium ohne Abitur getretenen Berufstätigen machten bis jetzt einen verschwindend geringen Anteil an tatsächlich erfolgreichen Abschlüssen aus. Ob die nun für alle Bundesländer gefundene Regelung etwas daran ändern wird? Es bleibt abzuwarten.

Auch wenn der Zugang nun für alle entsprechend qualifizierten Berufstätigen zu einem Studium ohne Abitur erweitert wurde, heißt dies nicht zugleich, dass es mehr erfolgreiche Abschlüsse geben wird. Den von der KMK für die Ausweitung des Hochschulzugangs für Berufstätige ohne Abi genannten Grund, mehr Hochqualifizierte in unserem Land zu bekommen, mag deshalb vielleicht nur ein hehrer Wunsch sein. Es bleibt nun, nach Umsetzung der neuen Verordnung in allen Ländern und mit der nötigen Zeitspanne dazwischen, ein Resümee zu ziehen, ob die Neugestaltung der Hochschulzugangsberechtigung zum Studium ohne Abitur tatsächlich auch den gewünschten Erfolg bringen konnte.

Nur wenige beruflich qualifizierte Studenten

Vor der erfolgten Neuregelung des Hochschulzugangs für Berufstätige ohne Abitur betrug der Anteil dieser Gruppe nur 1,9 Prozent der Studenten an deutschen Fachhochschulen, bei Universitäten waren es gar nur 0,6 Prozent. Angesichts des herrschenden Fachkräftemangels in unserem Land, aufgrund dessen die Kulturministerkonferenz die Zulassungsbedingungen ja nun auch geändert hat, eine verschwindend geringe Zahl. Zumal einige Länder auch nur geringe Kapazitäten an Studienplätzen für beruflich Qualifizierte Bewerber ohne schulische HZB freihalten (i.d.R. einstellige %-Zahlen). Ob hier eine Steigerung zu erwarten sein wird, bleibt abzuwarten. Denn immer noch wissen viel zu wenige Berufstätige, dass sie tatsächlich berechtigt wären, ein Studium ohne Abitur aufzunehmen. Dies muss auch gerade an den Universitäten um einiges bekannter werden, die sich sonst gerne in ihrem eigenen Zirkel verschließen und Studenten ohne Abitur eher mit leichtem Achselzucken betrachten. So muss also auch seitens der Bildungsinstitutionen ein Umdenken geschehen und nicht nur im Rahmen eines festgeschriebenen Gesetzes. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt...

Alternative 1: Abitur nachholen!

Wenn es mit dem Zugang zum Studium ohne dem Abitur nicht klappt, gibt es einen eleganten Ausweg: Das Fernabitur. Der Vorteil beim Fernkurs ist, dass bei freier Zeiteinteilung das Abitur neben der Berufstätigkeit, Elternzeit, ec. nachgeholt werden kann. Bestellen Sie auf der Homepage der Anbieter ihr kostenfreies Infomaterial nach Hause:

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Alternative 2: Fernstudium ohne Abitur

Viele Fernstudiengänge können ohne Abitur belegt werden. Auf abi-nachholen.de haben wir dafür eine eigene Unterseite: Fernstudium ohne Abitur. Hier seien nur kurz einige Anbieter genannt: AKAD, APOLLON, WBH und Euro-FH.